Die Spurenkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Falsch! Hersteller verwenden mitunter in der Kennzeichnung ihrer Produkte die freiwelligen Angaben zu möglichen Spuren (Fremdkontaminationen), die durch die Produktion ungewollt in ein Lebensmittel gelangen können. „Kann Spuren von …. enthalten“ oder „Hergestellt
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Die Zahl der akuten Atemwegserkrankungen ist zwar nicht mehr erhöht, aber immer noch ist nach Stichproben jede dritte Atemwegsinfektion durch Influenzaviren bedingt. Lesen Sie weiter auf: Robert Koch-Institut: Die Grippewelle ist noch nicht zu Ende Quelle: Ärzte Zeitung | Immunologie Titelbild/Grafik by Ärzte Zeitung Online
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