Europäische Impfwoche: Leichter Anstieg der Impfungen gegen Masern noch nicht ausreichend

In Deutschland werden zwar wieder mehr Kinder und Erwachsene gegen Masern geimpft, doch der leichte Anstieg reicht noch nicht aus, um die gesamte Bevölkerung vollständig gegen eine der häufigsten Infektionskrankheiten der Welt zu schützen. Im Jahr 2017 wurden 2,0 Mio. Impfdosen im Wert von 130 Mio. Euro von Apotheken an Ärzte zur Impfung ihrer kleinen und großen Patienten abgegeben (inkl. Kombinationsimpfstoffe mit Mumps, Röteln und Windpocken). Das ist zwar mehr als im Jahr 2016 (1,9 Mio. Impfdosen für 122 Mio. Euro), aber immer noch weniger als im Jahr 2015 (2,3 Mio. Impfdosen für 142 Mio. Euro). Dies ergeben Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) vor Beginn der diesjährigen Europäischen Impfwoche, die vom 23. bis 29. April 2018 stattfindet. „Jede einzelne Impfung zählt für die Gesundheit eines Menschen“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Bei Kinderkrankheiten wie Masern sind nicht nur in ärmeren Teilen der Welt, sondern selbst in Deutschland die Durchimpfungsraten längst noch nicht ausreichend und müssen deshalb weiter erhöht werden.“ Arnold weiter: „Wer seine Kinder und sich selbst gegen Masern und andere Krankheiten impfen lässt, schützt seine Familie und letztlich auch die gesamte Bevölkerung vor Infektionen. Lokale Masernausbrüche entfalten offenbar meist nur eine kurzfristige positive Wirkung auf die Impfbereitschaft. Unser aller Ziel muss es jedoch sein, eine dauerhaft hohe Impfquote in allen Altersgruppen zu erreichen. Masern sind leider keine harmlose Kinderkrankheit. In einigen Fällen kommt es zu ernsten Komplikationen mit Hirnschäden oder sogar zu Todesfällen.“ Arnold: „Die Apotheken stehen als Partner für Informationsangebote zum Impfen bereit.“ In Deutschland gehören Schutzimpfungen gegen Masern und andere Infektionskrankheiten seit 2007 zum Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden Kinder insgesamt zweimal – je einmal im Alter von 11 bis 14 Monaten und im Alter von 15 bis 23 Monaten – gegen Masern geimpft. Bei unklarem Impfstatus wird Erwachsenen ab 18 Jahren, die nach 1970 geboren wurden, eine einmalige Impfung von der STIKO empfohlen. Sofern mindestens 95 Prozent der Bevölkerung über eine ausreichende Immunität gegen die Masern verfügen und damit ein Herdenschutz ausgebildet wird, gelten Masern als eliminiert. Da diese Quote in Deutschland unterschritten wird, kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu lokalen und regionalen Ausbrüchen von Masern-Infektionen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Konzept Notfallstufen: Längere Wege für Rettungswagen

Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über das Notfallstufenkonzept erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: „Der G-BA hatte den Auftrag, Unterfinanzierungen im Fallpauschalensystem, die sich aufgrund personeller und medizinisch-technischer Vorhaltungen ergeben können, zu identifizieren und über die Festlegung von Versorgungsstufen zu formulieren. Auf dieser Grundlage sollen in weiteren Verhandlungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen Zu- und Abschläge im Fallpauschalensystem neu entwickelt werden. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben diesen Auftrag zum Anlass genommen, über die Mehrheitsverhältnisse im G-BA teilweise überzogene Anforderungen an die Berechtigung von Kliniken, stationär behandlungsbedürftige Notfallpatienten aufzunehmen, durchzusetzen. Die Anforderungen würden dazu führen, dass an vielen Standorten in Deutschland Rettungswagen die Krankenhäuser nicht mehr anfahren werden. Bis zu 700 Kliniken von ca. 1.700 Akut-Kliniken könnten den Status als Notfallkrankenhaus verlieren. Die DKG appelliert an die Bundesländer, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung die teilweise überzogenen Kriterien nicht anzuerkennen. Ob ein Krankenhaus in der Intensivvorhaltung 4 oder 6 Beatmungsplätze zur Verfügung hält, kann kein Ausschlusskriterium für die Anfahrt des Rettungswagens mit Patienten in Not sein. Es ist realitäts- und praxisfern, festzulegen, dass ergänzend zu den 24 Stunden anwesenden diensthabenden Ärzten zusätzlich Fachärzte in Rufbereitschaft immer und überall jederzeit binnen 30 Minuten am Patienten anwesend sein müssen. Es ist völlig inakzeptabel, dass die Berechtigung zur Aufnahme von Notfallpatienten zur Krankenhausbehandlung davon abhängig sein soll, ob eine Kassenärztliche Vereinigung dem Krankenhaus die Berechtigung zur Behandlung von ambulanten Notfällen zugesprochen hat. Das ambulante Notfallbehandlungsspektrum (Basismedizin) hat mit dem stationären Notfallbehandlungsspektrum überhaupt nichts zu tun. Würde das aktuell von der KBV vorgestellte Konzept zur ambulanten Notfallbehandlung Realität, hätte mehr als die Hälfte der Kliniken zukünftig nicht mehr das Recht, stationäre Notfälle zu behandeln. Die Krankenhäuser verweigern sich nicht, Normen und Standards für die stationäre Versorgung gemeinsam mit den Krankenkassen und im G-BA festzulegen, wo sie erforderlich und sinnvoll sind. Es ist auch notwendig, im Fallpauschalensystem Anpassungen vorzunehmen, damit aufwendige Vorhaltungen besser abgebildet werden. Dies kann aber nicht gelingen, wenn die Krankenkassen solche gesetzlichen Vorgaben zum Anlass nehmen, ihre Vorstellungen einer Krankenhauskapazitätsvorhaltung durchsetzen zu wollen, bei denen die Versorgungssicherheit der Bürger mit Sicherheit nicht im Mittelpunkt steht. Es ist auch nicht zu verantworten, wenn solche restriktiven Vorgaben ohne abgesicherte Auswirkungsanalysen und ohne ausreichende Übergangszeiträume eingeführt werden. Würde in Deutschland tatsächlich eine so große Zahl der Kliniken an der stationären Notfallversorgung nicht mehr teilnehmen können, würde die Not vieler Notfallpatienten größer werden, als sie vielerorts heute schon ist, weil sich die Wegezeiten der Rettungsfahrzeuge bis zur Klinik verlängern.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Asthma: Bronchiale Thermoplastie für besseres Atmen

Bei Asthma bronchiale liegt häufig eine Hyperplasie der glatten Atemwegsmuskulatur vor. Durch die bronchiale Thermoplastie kann diese reduziert, die Exazerbationsrate vermindert sowie eine bessere Asthmakontrolle erreicht werden. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/article/960791/asthma-bronchiale-thermoplastie-besseres-atmen.html

Erste Impfung gegen Heuschnupfen

Erste Impfung gegen Heuschnupfen Bildrechte: Subbotina Anna / bigstockphoto.com Für viele Pollenallergiker könnte bald ein lang gehegter Traum in Erfüllung gehen: eine Impfung gegen Heuschnupfen. Neue Impulse kommen hier von Forschungsarbeiten des österreichischen Pharmaunternehmens Biomay in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Universitär

Theme-Suche noch nicht beendet

nicht allzu irritiert sein von der momentanen Optik. Ich bin immer noch auf der Suche nach einem Theme, das das Titelbild anklickbar hat (oder ein Site logo in anständiger Grösse, was das ersetzt)…

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