Ungerechtfertigte Kritik am Verhandlungsstand Pflegepersonaluntergrenzen
Zur gemeinsamen Erklärung von Organisationen der Patientenvertretung, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft und des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Stand der Beratungen über die Einführung der Personaluntergrenzen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
„Solange die Organisationen ein anderes Ziel verfolgen, als der Gesetzgeber mit den Personaluntergrenzen vorgegeben hat, kann eine Verständigung nicht erreicht werden. Die Forderung nach Personalvorgaben für eine bedarfsgerechte Pflege ist mit der gesetzlichen Vorgabe zur Einführung von Personaluntergrenzen zur Vermeidung von Gefährdungssituationen nicht zu vereinbaren. Insofern läuft die Kritik der Organisationen an dem Beratungsstand der Selbstverwaltungspartner zur Vorbereitung der Personaluntergrenzen ins Leere.
Die Selbstverwaltungspartner haben wichtige Entscheidungen zu den Erfassungs- und Nachweismodalitäten getroffen. Eine schicht- und tagesgenaue Erfassung des eingesetzten Personals und des Pflegebedarfs der Patienten für Sanktionierungen, die auf Tagesabweichung abstellen, wären ein bürokratischer Gau und hätten das Potenzial, die Krankenhausversorgung in Deutschland lahmzulegen. Denn bei unerwartet mehr Patienten oder auch unerwarteten Ausfällen beim Pflegepersonal müssten Patienten abgewiesen werden. Es gibt keinen Grund, Personalbesetzungsdaten über ca. 300 Millionen Schichten und Pflegebedarf von ca. 20 Millionen Patienten zu dokumentieren, für Prüfzwecke an die Krankenkassen zu leiten, um zu erwartende wenige Fälle von Personaluntergrenzen-Überschreitung zu identifizieren.
Vor diesem Hintergrund haben die Selbstverwaltungspartner den Einstieg über Monatsdurchschnittswerte vorgesehen. Diese sollen am Ende eines Quartals transparent gemacht werden. Zudem sollen die Tage angegeben werden, an denen die Personaluntergrenzen nicht erreicht wurden. Diese Vorgehensweise geht über die gesetzliche Vorgabe hinaus, die Transparenz nach Ablauf des jeweiligen Budgetjahres fordert.
Mit der Verständigung auf diese Anwendungsmodalitäten ist eine wichtige Hürde für den Start des Systems in 2019 genommen worden. Auch bestehen gute Aussichten, dass über die derzeit laufenden Erhebungen in den Krankenhäusern aus den tatsächlichen Personalbesetzungen bis Ende Juni entsprechende Untergrenzen für Tages- und Nachtschichten festgelegt werden können.“
Pressemitteilung Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
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