DSGVO: Datenschutzbehörden beschliessen Erleichterung für (Zahn)arztpraxen

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in einer Entschließung vom 26.04.2018 für Erleichterung bei (Zahn)arztpraxen gesorgt. Der Beschluss der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder im Wortlaut „1. Betreibt ein einzelner Arzt, Apotheker oder sonstiger Angehöriger eines Gesundheitsberufs eine Praxis, Apotheke oder ein Gesundheitsberufsunternehmen und sind dort einschließlich seiner …