Fernbehandlungsverbot gelockert: bvitg begrüßt die Entscheidung des Deutschen Ärztetages

Mit Blick auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen bewerten die Hersteller von Gesundheits-IT-Lösungen die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes im Rahmen des 121. Deutschen Ärztetags positiv.

Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat heute das Fernbehandlungsverbot in § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung der Ärzte gelockert. Somit ist eine Hürde zur breiten Nutzung digitaler Anwendungen und vor allem der Telemedizin gefallen. Neben Baden-Württemberg hatte auch bereits die Landesärztekammer Schleswig-Holstein im Vorfeld des Ärztetages den Weg für ärztliche Fernbehandlung freigemacht. Der bvitg begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, denn Telemedizin hat das Potential sowohl bei der Versorgung in ländlichen Gebieten zu unterstützen als auch einer Überlastung von Notaufnahmen und Kliniken entgegenzuwirken.

„Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots war längst überfällig. Telemedizinische Anwendungen und Onlinekonsultation von Ärztinnen und Ärzten ermöglichen im Zuge des demographischen Wandels eine flächendeckende, sektorübergreifende Gesundheitsversorgung. Die digitale Realität, die in anderen Bereichen bereits zum Alltag gehört, kann so auch in die Versorgung Einzug halten. Damit telemedizinische Leistungen so schnell wie möglich integraler Bestandteil der Versorgung werden, gilt es nun finanzielle Anreize zur Nutzung für zu schaffen. Ein Verbot zu lockern reicht alleine nicht aus, ist aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer vom Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V.

Bis vor kurzen war es Ärztinnen und Ärzten laut Musterberufsordnung untersagt, beim Erstkontakt mit Patienten individuelle ärztliche Behandlungen ausschließlich über telemedizinischen Verfahren abzuwickeln. Im letzten Jahr lockerten die Ärzte in Baden-Württemberg erstmals das Fernbehandlungsverbot für Modellprojekte, da dort die Patienten zunehmend auf telemedizinische Leistungen in der Schweiz auswichen. Mit der Entscheidung der Ärztekammer kann nun auch die Erstdiagnose wie Krankschreibungen oder Arzneiverordnungen per Video-Chat oder Smartphone erfolgen.

Pressemitteilung bvitg e.V.

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