„Der Internationale Hebammentag rückt wieder einmal das gesamte Bild der Geburtshilfe in Deutschland in den Mittelpunkt der Diskussion. Dabei wird deutlich, dass die Arbeit der Hebammen, sowohl der freiberuflichen als auch der in den Kliniken angestellten, von immenser Bedeutung ist. Gleichzeitig nimmt aber der Personalbestand ab und Entbindungsabteilungen schließen. Es muss dringend gegengesteuert werden, wenn wir die wohnortnahe Geburtshilfe dauerhaft sicherstellen wollen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.
Die Zahl der Krankenhäuser mit Entbindungsabteilungen hat sich seit 2006 von 880 auf 690 reduziert. Trotz dieser deutlichen Abnahmen, haben wir heute noch weiter viele Abteilungen, die aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet sind. Dies ist besonders in der Fläche für viele Frauen problematisch, aber auch in Ballungsgebieten, da die Geburtenzahl wieder deutlich zunimmt. „Ein wesentlicher Grund ist die Kalkulationsmethodik der Fallpauschalen. Kostendeckungen können nur bei Fallzahlen erreicht werden, die viele Krankenhäuser, die für die Sicherstellung gebraucht werden, nicht haben. Dies liegt daran, dass die Fallpauschalen Durchschnittspreise sind. Der Schnittpunkt für die Kostendeckung liegt etwa bei 500 Geburten. Kleine Geburtsabteilungen machen automatisch Verluste, was dann häufig zu Schließungen führt. Die Politik hat zur Vermeidung solche Negativeffekte Sicherstellungszuschläge ins Gesetz geschrieben“, sagte Baum.
Die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im April festgelegten Bedingungen zur Geltendmachung des Sicherstellungszuschlags bei Geburten sind derart restriktiv, dass deutschlandweit voraussichtlich nur sehr wenige Kliniken mit den Krankenkassen einen Sicherstellungszuschlag erreichen können. Hintergrund dafür ist die als wenig verantwortungsvoll zu bezeichnende Strategie der Krankenkassen zur Zentralisierung der Krankenhausversorgung in Deutschland.
So wurde z.B. festgelegt, dass nur Krankenhäuser in einem Unterbesiedlungsgebiet mit maximal 20 Frauen im gebärfähigen Alter pro km² den Sicherstellungszuschlag beantragen können. Dieses Maß führt dazu, dass der Sicherstellungzuschlag für Geburten in nur ganz wenigen Regionen von Relevanz sein kann. Belegabteilungen werden gänzlich ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass nur Krankenhäuser in den Genuss von Sicherstellungszuschlägen kommen können, die insgesamt ein Minus aufweisen. Mit einer Vielzahl weiterer Kriterien wird das Instrument des Sicherstellungszuschlages an die Wand gefahren. „Die DKG appelliert an den Gesetzgeber, für die Sicherstellung der Geburtsabteilungen eine gesonderte Regelung zu treffen. Alle Geburtsabteilungen, die aufgrund der systematischen Unterfinanzierung über das Fallpauschalensystem in finanzielle Schwierigkeiten kommen, müssen das Recht haben, einen Zuschlag mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Hier kann und muss die Politik jetzt ein Zeichen setzen“, so Baum.
Ein weiteres Hemmnis für die Leistungsmöglichkeiten der Hebammen ist die von den Krankenkassen durchgesetzte Begrenzung auf maximal 2 Betreuungsfälle pro Tag. Dies führt zu einer der Praxis nicht gerecht werdende Verknappung der Geburtshilfe. „Hier findet überzogene Qualitätssicherung zu Lasten der Versorgung statt“, erklärte Georg Baum.
Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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