Djuva ID Armband

Unfälle in der Freizeit geschehen – sofort verfügbare, genaue Informationen über unsere Identität und unseren Gesundheitszustand können in diesem Augenblick entscheidend sein. Deshalb haben wir Djuva Beat Trim ins Leben gerufen. Ein ID-Armband, das Ersthelfer dabei unterstützt zu helfen. [eapi

Impfen: Infektionsschutz bis ins hohe Alter

Die meisten der derzeit empfohlenen Impfstoffe sind bei älteren Menschen schlechter wirksam als bei jüngeren. Doch es wurden Strategien entwickelt, um diese Nachteile auszugleichen. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/impfen/article/961237/impfen-infektionsschutz-bis-hohe-alter.html

Kundenmund – gefragt (4)

Ihr seid wahrscheinlich eh‘ alle weg und geniesst das verlängerte Wochenende … aber für diejenigen, die es nicht sind und in der Apotheke vorbeischauen oder dort anrufen – wenn ich…

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Macht Pflege krank? Pflegende sind öfter chronisch krank, jeder Fünfte leidet unter Depressionen

Die Mehrfachbelastung pflegender Angehöriger durch Pflege, Beruf und Familie geht auf Kosten der Gesundheit. Die Angehörigen Pflegebedürftiger haben höhere Gesundheitskosten und sind öfter beim Arzt – chronischer Schmerz und Depression spielen dabei eine große Rolle, zeigt eine Analyse der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK. Für die Analyse hat die SBK die Daten von 2.239 pflegenden Personen im Alter zwischen 21 und 70 Jahren mit den Daten der übrigen Versicherten derselben Altersgruppe verglichen. Neun von zehn der Pflegenden sind weiblich, zwei Drittel (66 Prozent) sind zwischen 41 und 60 Jahren alt. Die Analyse zeigt, dass mit Blick auf chronische und schwerwiegende Krankheiten pflegende Angehörige deutlich kränker als durchschnittliche Versicherte sind (plus 25 Prozent). Die Anzahl einzelner Diagnosen liegt um bis zu 100 Prozent höher, wie bei Depressionen und chronischem Schmerz. Pflegende Angehörige gehen insgesamt öfter zum Arzt oder benötigen eine intensivere Behandlung und Betreuung durch ambulante Mediziner. Höhere Krankheitskosten, aber deutlich weniger stationäre Behandlung Obwohl sie insgesamt häufiger unter chronischen und schwerwiegenden Krankheiten leiden, sind die Angehörigen von Pflegebedürftigen jedoch nicht öfter oder länger im Krankenhaus, wie ein Vergleich der Ausgaben für stationäre Behandlung aufzeigt. Besonders deutlich zeigt sich dieses Verhältnis bei pflegenden Angehörigen im Alter zwischen 61 und 70 Jahren: Hier liegen die Gesamtausgaben für stationäre Behandlung bei den Pflegenden rund 50 Prozent unter dem Durchschnitt. Die ambulanten Kosten liegen jedoch sieben Prozent höher als bei Personen, die nicht pflegen. Der Verdacht, dass Pflegende aus Rücksicht auf ihr pflegebedürftiges Familienmitglied auf eine stationäre Behandlung in einer Klinik verzichten, liegt somit nahe. Die betroffenen Pflegepersonen leiden außerdem vermehrt unter Krankheiten wie Depressionen oder chronischem Schmerz: 20 Prozent der pflegenden Angehörigen sind von einer Depression betroffen, also jeder Fünfte. Bei den übrigen Personen sind es nur zehn Prozent oder jeder Zehnte. Damit kommt die Depression unter pflegenden Angehörigen doppelt so häufig vor wie im Durchschnitt. Mehr Entlastung für pflegende Angehörige nötig Es ist richtig und gut, dass die Bundesregierung den Pflegeberuf stärken will und mehr Pflegekräfte einstellen möchte. Neben professionellen Pflegekräften pflegen aber außerdem viele Menschen ihre pflegebedürftigen Familienangehörigen zuhause. „Auch Angehörige müssen gestärkt und unterstützt werden, wenn sie Eltern oder Geschwister zuhause pflegen. Wenn jemand ein pflegebedürftiges Familienmitglied zuhause versorgt, darf er dafür nicht mit seiner Gesundheit bezahlen. Darüber hinaus gibt es gerade in ländlichen Gegenden zu wenige Angebote und unzureichende Pflegemöglichkeiten durch Pflegedienste. Die Pflegeleistungen, die in der häuslichen Pflege als Unterstützung dienen, sollten daher dringend ausgebaut werden“, fordert Sandra Deike, für den Bereich Pflege bei der SBK verantwortlich. Zur Analyse: Die Daten von 2.239 nicht erwerbsmäßig pflegenden Personen im Alter zwischen 21 und 70 Jahren wurden mit den Daten der übrigen Versicherten derselben Altersgruppe verglichen. Die meisten dieser mehr als 2.000 Pflegepersonen pflegen Familienangehörige, nur in Einzelfällen kümmern sie sich um Personen, mit denen sie nicht verwandt sind. Verglichen wurden die durchschnittliche Zahl festgestellter Diagnosen sowie die Leistungsausgaben je Versichertem. Die Höhe der Leistungsausgaben lässt Rückschlüsse auf Dauer und Intensität von Erkrankung und Therapie zu. Die Ausgaben lassen sich in nicht stationäre (Arzt, Arzneimittel) und stationäre (Krankenhaus) unterteilen. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick: 91 Prozent der untersuchten pflegenden Angehörigen sind weiblich. Die meisten pflegenden Angehörigen sind zwischen 41 und 60 Jahren alt. Zwei Drittel (66 Prozent) aller untersuchten Pflegepersonen gehören dieser Altersgruppe an. Mit Blick auf die Zahl der chronischen und schwerwiegenden Krankheiten pro Person sind pflegende Angehörige deutlich kränker als durchschnittliche Versicherte: Im Schnitt liegt die Zahl dieser Diagnosen bei den Pflegenden um 25 Prozent höher. Die Zahl der an Depression und/oder chronischem Schmerz leidenden pflegenden Angehörigen ist sogar doppelt so hoch wie bei nicht Pflegenden. Die gesamten Leistungsausgaben für pflegende Angehörige liegen pro Person 8 Prozent über dem Durchschnitt. Der Schwerpunkt der Leistungsausgaben liegt bei den pflegenden Angehörigen auf den Kosten für ambulante Behandlung, diese betragen 32 Prozent mehr als bei Personen, die nicht pflegen. Die Aufwendungen für stationäre Krankenhausbehandlungen liegen hingegen deutlich unter denen von Personen, die nicht pflegen: hier gibt die SBK nicht ein Drittel mehr, sondern 12 Prozent weniger pro pflegendem Angehörigen aus. Erstes Fazit Die Analyse unserer Versichertendaten ersetzt keine wissenschaftliche Studie, aber bereits diese Zahlen weisen deutlich auf eine bestehende Problematik für pflegende Angehörige hin. Sie werfen wichtige Fragen auf: Pflegende Angehörige sind kränker als der Durchschnitt der Versicherten. Der Schluss liegt nahe, dass dies auf die hohe Mehrfachbelastung durch Pflege, Beruf und Familie zurückzuführen ist. Die Pflegenden brauchen mehr ärztliche Betreuung, lassen sich aber nicht häufiger im Krankenhaus behandeln. Wahrscheinlicher, als dass sie mehr ambulant kurierbare Erkrankungen wie Erkältungen oder Rückenschmerzen haben, ist die Vermutung, dass sie aus Rücksicht auf ihr pflegebedürftiges Familienmitglied auf eine stationäre Behandlung in einer Klinik verzichten. Pflegende leiden unter dieser Belastung körperlich wie seelisch. Politik und Gesellschaft müssen also an ganzheitlichen Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige arbeiten. Pressemitteilung SBK

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121. Deutscher Ärztetag – Fernbehandlung jetzt bundeseinheitlich regeln

Als einen wichtigen Schritt in die digitale Zukunft der Medizin würdigt BARMER-Chef Prof. Dr. med. Christoph Straub die Entscheidung der deutschen Ärzteschaft, das sogenannte Fernbehandlungsverbot zu lockern. Einen entsprechenden Beschluss hat der Deutsche Ärztetag heute in Erfurt gefasst. „Der Deutsche Ärztetag hat mit seinem Votum zum Fernbehandlungsverbot erste wichtige Weichen gestellt. Das eröffnet große Chancen für eine weitere Säule der Versorgung. Mit der Fernbehandlung rücken Ärzte und ihre Patienten näher zusammen. Das fördert die rasche Abklärung allgemeiner Beschwerden, aber vor allem die intensivere Betreuung immobiler Patienten. Jetzt muss eine bundesweit einheitliche Regelung die derzeitigen regionalen Ansätze harmonisieren“, forderte Straub. Der Beschluss des Deutschen Ärztetages habe deutlich gezeigt, dass es der Ärzteschaft um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten digitaler Kommunikation gehe und sie das Heft des Handelns auch bei der digitalen Behandlung nicht aus der Hand geben wolle. Bislang war es Ärzten in Deutschland berufsrechtlich untersagt, Patienten ohne vorherigen persönlichen Kontakt zu behandeln. Lediglich in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein galten andere Regelungen. Zeitgemäßer Kontakt zwischen Arzt und Patient Aus Sicht der BARMER dürfe es nun nicht länger bei unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern bleiben, zumal Ärzte und Krankenkassen die technischen Systemanforderungen und die Vergütung von Videosprechstunden auf Bundesebene bereits geregelt und Rahmenbedingungen zur digitalen Versorgung von Patienten geschaffen hätten. Den Patienten wäre nicht zu vermitteln, wenn beispielsweise in Schleswig-Holstein eine ärztliche Online-Beratung möglich sei und in Brandenburg nicht. Zudem biete eine Behandlung aus der Ferne auch Großstädtern sinnvolle Erleichterungen. „Bislang hat die BARMER mit Angeboten wie dem Teledoktor allgemeinen ärztlichen Rat ohne direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient ermöglicht. Die Fernbehandlung ergänzt dieses Angebot. Sie ist sinnvoll und gut für die Patienten“, so Straub. Pressemitteilung der BARMER

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Fernbehandlungsverbot gelockert: bvitg begrüßt die Entscheidung des Deutschen Ärztetages

Mit Blick auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen bewerten die Hersteller von Gesundheits-IT-Lösungen die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes im Rahmen des 121. Deutschen Ärztetags positiv. Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat heute das Fernbehandlungsverbot in § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung der Ärzte gelockert. Somit ist eine Hürde zur breiten Nutzung digitaler Anwendungen und vor allem der Telemedizin gefallen. Neben Baden-Württemberg hatte auch bereits die Landesärztekammer Schleswig-Holstein im Vorfeld des Ärztetages den Weg für ärztliche Fernbehandlung freigemacht. Der bvitg begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, denn Telemedizin hat das Potential sowohl bei der Versorgung in ländlichen Gebieten zu unterstützen als auch einer Überlastung von Notaufnahmen und Kliniken entgegenzuwirken. „Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots war längst überfällig. Telemedizinische Anwendungen und Onlinekonsultation von Ärztinnen und Ärzten ermöglichen im Zuge des demographischen Wandels eine flächendeckende, sektorübergreifende Gesundheitsversorgung. Die digitale Realität, die in anderen Bereichen bereits zum Alltag gehört, kann so auch in die Versorgung Einzug halten. Damit telemedizinische Leistungen so schnell wie möglich integraler Bestandteil der Versorgung werden, gilt es nun finanzielle Anreize zur Nutzung für zu schaffen. Ein Verbot zu lockern reicht alleine nicht aus, ist aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer vom Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. Bis vor kurzen war es Ärztinnen und Ärzten laut Musterberufsordnung untersagt, beim Erstkontakt mit Patienten individuelle ärztliche Behandlungen ausschließlich über telemedizinischen Verfahren abzuwickeln. Im letzten Jahr lockerten die Ärzte in Baden-Württemberg erstmals das Fernbehandlungsverbot für Modellprojekte, da dort die Patienten zunehmend auf telemedizinische Leistungen in der Schweiz auswichen. Mit der Entscheidung der Ärztekammer kann nun auch die Erstdiagnose wie Krankschreibungen oder Arzneiverordnungen per Video-Chat oder Smartphone erfolgen. Pressemitteilung bvitg e.V.

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Lockerung des Fernbehandlungsverbotes: AOK Nordost begrüßt Beschluss des Deutschen Ärztetages

Die AOK Nordost begrüßt den heutigen Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes als einen wichtigen Schritt zur Förderung der Telemedizin und wird Online-Videosprechstunden im eigenen Ärztezentrum ausbauen. „Wenn es darum geht, eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung für alle Versicherten zu gewährleisten – egal, wo diese leben –, dann führt aus Sicht der Gesundheitskasse kein Weg vorbei an der digitalen Transformation. Wir sehen uns als Vorreiter innovativer Versorgungslösungen, haben auf unserem bisherigen Weg aber auch die rechtlichen und organisatorischen Hürden in der Praxis erlebt. Diese gilt es abzubauen, damit wir digitale Innovationen vorantreiben können. Das Fernbehandlungsverbot ist nur eine Hürde auf dem Weg hin zu einem innovationsfreundlicheren Gesundheitswesen, dessen Lockerung wir als AOK Nordost bereits seit Längerem fordern. Am Ende entscheidet jeder Patient ganz individuell und natürlich in Absprache mit dem Arzt, ob er einen persönlichen Arztbesuch dem Kontakt per Videokanal vorzieht“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. Trotz der bisherigen Einschränkungen hat die AOK Nordost im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Reihe innovativer digitaler und telemedizinischer Pro-gramme für ihre Versicherten auf den Weg gebracht. Dazu zählt auch die Online- Videosprechstunde, die einige Arztpraxen und das Institut für psychogene Erkrankungen im Centrum für Gesundheit der AOK Nordost (www.cfg-berlin.de) bereits seit 2016 anbieten. Sollte die Berliner Ärztekammer den Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Lockerung des Fernbehandlungsverbotes umsetzen, werden alle 18 Arztpraxen des CfG in Berlin Online-Videosprechstunden entsprechend der geänderten und genehmigten Berufsordnung der Landesärztekammer anbieten. Dazu kooperiert die AOK Nordost mit dem Berliner Internet-Unternehmen Patientus. Dieser Anbieter stellt die Online-Plattform zur Verfügung, über welche die CfG-Ärzte mit ihren Patienten in Kontakt treten können. Alles, was Versicherter und Arzt für die Online-Videosprechstunde benötigen, ist ein PC/Laptop mit einem Firefox- oder Chrome-Browser und einem Internetzugang sowie eine Webcam. Arzt und Patient treffen sich dann zu einem vorab festgelegten Termin im virtuellen Wartezimmer. Eine hohe Priorität hat dabei die Datensicherheit. Diese wird bei Patientus durch die direkt hergestellte und separat verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindung zwischen Arzt und Patient gewährleistet. Bei der Verbindung sind keine Server zwischengeschaltet, von denen Daten abgerufen werden könnten. So haben weder Patientus noch die AOK Nordost Zugriff auf die abgehaltenen Online-Videosprechstunden. Pressemitteilung der AOK Nordost

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Angelo Eggli zum 121. Deutschen Ärztetag: Künstliche Intelligenz verändert Arzt-Patienten-Beziehung radikal

«Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird die Arzt-Patienten-Beziehung radikal verändern. Denn medizinisches Wissen liegt heute digital vor und ist übers Internet in kürzester Zeit verfügbar: Medizinbücher, Journal-Artikel und wissenschaftliche Arbeiten bilden mit tausenden Patientenakten die Wissensbasis. Richtig verknüpft und analysiert können diese Daten Therapien verbessern, neue wissenschaftliche Erkenntnisse liefern, Prozesse im Krankenhaus und in der Praxis optimieren. Das ist keine Zukunftsvision. Diese Entwicklung findet längst statt.» Pressemitteilung von Medi24.ch

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