Wahnsinnswoche 2018:19

In dieser Woche 118 Patientenkontakte und 11 Terminausfälle. Vor meinem Urlaub (6.-22.6.) und danach bis zum 20.7.2018 sind leider keine Termine mehr frei. Am 11.5. fällt die Notfallsprechstunde aus.


Die besten Teams für den Cyber-Krieg bestehen aus sozial Gestörten, die stumm auf ihren Bildschirm starren.


Kurze Ansage der Gesundheitswirtschaft: Datenschutz ist nur für Gesunde von Bedeutung. So so. Das Gegenteil ist der Fall: Gesunde hinterlassen keine Datenspuren, die sie irgendwie schützen müssten. Mit einer F-Diagnose beispielsweise würde ich da schon mehr aufpassen…


Although continued cannabis use may be associated with small reductions in cognitive functioning, results suggest that cognitive deficits are substantially diminished with abstinence.


Mit Cariprazin ist ein neues Medikament zugelassen, das ein etwas anderes Wirkprofil hat als bisherige Neuroleptika.


Der Hirnforscher Manfred Spitzer propagiert eine äußerst simple These: Das Internet zerstört unser Leben. Dabei soll er aber Korrelation mit Kausalität verwechseln.


A new study indicates that know-it-all people are especially prone to overestimating what they actually know.


Warum wir unsere Meinungen nicht ändern.


Im Wettbewerb der Kassen scheint die Gewinnung neuer Mitglieder wichtiger zu sein als die klare Trennung zwischen wissenschaftlich anerkannten Behandlungen und esoterisch angehauchten “Alternativ”-Angeboten.


Soulfood: Jain – Makeba

Oxysterol-Stoffwechsel: Lässt sich die Entzündungsreaktion bei COPD medikamentös unterbinden?

Den Entzündungsprozess bei COPD konnte ein Team um Dr. Ali Önder Yildirim vom Helmholtz Zentrum München (HZM) nun näher aufklären (EMBO Molecular Medicine 2018; pii: e8349). … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/asthma/article/963362/oxysterol-stoffwechsel-laesst-entzuendungsreaktion-copd-medikamentoes-unterbinden.html

Ärztetag Telemedizin: “Noch lange kein Durchbruch”- Welche Hürden verbleiben werden

Selbst wenn das sogenannte “Fernbehandlungsverbot” heute oder morgen fällt, verbleiben zahlreiche regulatorische Hürden für die Telemedizin. Für in Deutschland praktizierende Ärzte werden vor allem das Arzneimittelgesetz und die zur Anwendung kommende Vergütungsstruktur die Telemedizin vorerst weiter beschränken. Für aus dem Ausland betriebene Portale wie Fernarzt.com sind neben dem Arzneimittelgesetz auch das Heilmittelwerbegesetz weiterhin “Barrieren”.  Alle regulatorischen Aspekte sind unter dem folgenden Zitat ausgeführt. Eckhardt Weber, Betreiber von Fernarzt.com und Geschäftsführer der Startup-Plattform Heartbeat Labs: “Wir würden gerne sofort mit deutschen Ärzten und deutschen Apotheken zusammenarbeiten. Und wir finden es großartig, dass jetzt die ersten Schritte in Richtung Liberalisierung unternommen werden. Aber es muss noch viel mehr passieren, bis wir unseren telemedizinischen Service von Deutschland aus anbieten können: Deutsche Apotheker dürfen aktuell keine Rezepte von Telemedizin-Anbietern einlösen. Diskutiert wird außerdem, ob der postalische Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (generell) verboten wird. Auch ist die soeben beschlossene Musterberufsordnung nur eine Vorlage, die jetzt noch ihren Weg in die einzelnen Bundesländer finden muss. Im Saarland hat sich die Ärztekammer beispielsweise gerade gegen die Fernbehandlung gestellt. Und zuletzt muss man sich auch fragen, wie sich Telemedizin durchsetzen soll, wenn man sie nicht bewerben darf. Wir wollen zusammen mit allen anderen Akteuren im Gesundheitssystem konstruktive Lösungen für diese Herausforderungen finden. Denn Telemedizin hat ein enormes Potential, die gesundheitliche Versorgung trotz Alterung der Gesellschaft und Landarztmangel effizienter und besser zu gestalten.” Seit einigen Jahren bieten mehrere Unternehmen deutschen Patienten telemedizinische Behandlungen über Umwege an: Das Portale Fernarzt.com arbeitet beispielsweise mit britischen (von der Quality Care Commission zertifizierten) Ärzten zusammen, die deutsche Patienten per Online-Fragebogen behandeln und gegebenenfalls das Rezept elektronisch an eine Versandapotheke im EU-Ausland elektronisch übermitteln (Im Falle von Fernarzt.com ist es eine Apotheke in den Niederlanden). Die Anbieter berufen sich dafür auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Ausführlicher zu den verbleibenden Hürden für die Telemedizin in Deutschland § 48 Abs. 1 S. 2 Arzneimittelgesetz (Abgabeverbot bei Fernverschreibungen): “Eine Abgabe von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, darf nicht erfolgen, wenn vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat. Hiervon darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, insbesondere, wenn die Person dem Arzt oder Zahnarzt aus einem vorangegangenen direkten Kontakt hinreichend bekannt ist und es sich lediglich um die Wiederholung oder die Fortsetzung der Behandlung handelt.” Im Februar 2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Vergütung für Video-Sprechstunden geregelt (KBV), die daraufhin kontrovers diskutiert wurde. Dazu das Ärzteblatt: “Ein weiterer Grund für die schleppende Verbreitung der telemedizinischen Anwendung ist die aus Sicht vieler Ärzte unzureichende Vergütung. ‘Die EBM-Ziffern für die Videosprechstunde werden mit lediglich 4,21 Euro für die Technik und 9,27 Euro für den Patientenkontakt vergütet – aber nur, wenn im gleichen Quartal kein Patientenkontakt stattgefunden hat (…)’” § 9 Heilmittelwerbegesetz untersagt Werbung für Fernbehandlung:  “Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).” Die Musterberufsordnung für Ärzte sind “Empfehlungen” für die Berufsordnungen der Ärzte auf Landesebene. Mit den Zeilen 507/508 des Koalitionsvertrags setzt sich die große Koalition für ein generelles Versandverbot von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ein. Die Passage wird seitdem von unterschiedlichen Gesundheitspolitikern in Deutschland kontrovers diskutiert (DAZ). § 4 Abs. 1 S. 1 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des G-BA: (bezüglich Krankschreibungen) “Bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind körperlicher, geistiger und seelischer Gesundheitszustand der oder des Versicherten gleichermaßen zu berücksichtigen. Deshalb dürfen die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit und die Empfehlung zur stufenweisen Wiedereingliederung nur auf Grund ärztlicher Untersuchungen erfolgen.” Pressemitteilung von heartbeat Labs GmbH

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AOK stellt versicherungstechnische Unterschiede zwischen Saisonarbeitern und obligatorischer Anschlussversicherung klar

Der AOK-Bundesverband verwahrt sich gegen Vorwürfe, wonach die AOKs bei unklaren Versichertenverhältnissen, sogenannten obligatorischen Anschlussversicherungen, Statistiken geschönt und sich ungerechtfertigte zusätzliche Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds verschafft haben. Der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch spricht in diesem Zusammenhang von irreführender Berichterstattung und stellt klar: „Wir sind uns mit der Politik einig, dass für ausländische Saisonarbeiter keine obligatorische Anschlussversicherung eröffnet werden darf. Schon seit Jahren stellt die AOK genau dies über interne Regelungen sicher. Falls es hier zu Abweichungen gekommen ist, muss konsequent rückwirkend bereinigt werden.“ Zugleich unterstreicht Litsch aber, dass die 305.000 Anschlussversicherten, die in der Statistik als AOK-Anteil ausgewiesen werden, eben nicht zur Gruppe der Saisonarbeiter gehören. Sie setzten sich vielmehr aus deutschen Bundesbürgern zusammen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Dazu gehörten zum Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz, Drogenabhängige, Häftlinge, Schuldner oder Studenten im Ausland. Genau für diese Bürger habe die Politik die obligatorische Anschlussversicherung geschaffen. Litsch weiter: „Dass die AOKs diese Personengruppen zu einem überdurchschnittlichen Anteil versichert, ist kein Ausdruck von Schummelei, sondern schlichtweg von sozialpolitischer Verantwortung.“ Die Politik erwarte zu Recht, dass der Krankenversicherungsschutz für alle Menschen sichergestellt wird. Litsch kritisiert in diesem Zusammenhang die jetzt geplante rückwirkende Bereinigung dieser Versicherungsverhältnisse, wie es das GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorsieht. Zwar sei es generell zu begrüßen, dass künftig bei unklarem Versichertenstatus keine obligatorische Anschlussversicherung mehr eröffnet werden soll bzw. das Versichertenverhältnis beendet werde. „Dass die geforderte Regelung aber rückwirkend für fünf Jahre gelten soll, bestraft gesetzeskonformes Handeln im Nachhinein und birgt erhebliche Risiken. Die AOKs haben geltendes Recht umgesetzt. Ein neues Gesetz darf nicht einfach altes Recht außer Kraft setzen. Hier muss der Gesetzgeber für Verlässlichkeit sorgen“, so Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Richtungsweisendes Telemedizin-Projekt: Per App zur strukturierten Behandlung von Atemwegserkrankungen

Die medizinische Versorgung von Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen soll besser werden. Dieses Ziel verfolgen das MedTech-Unternehmen vitabook und der Landesverband der Pneumologen in Baden-Württemberg mit einer sogenannten Pneumo-App. Die App soll zudem helfen, Lücken in der ländlichen Versorgung zu schließen. Unterstützt wird das Projekt von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, den Krankenkassen, dem Sozialministerium und dem Ministerium zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie vom Gesundheitsnetz Süd. Etwa 700.000 Menschen in Baden-Württemberg leiden unter Asthma bronchiale, ca. 1 Million Menschen sind an COPD erkrankt – zwei Volkskrankheiten, mit oft chronischem Verlauf, deren Häufigkeit zunimmt. Eine erfolgreiche Behandlung dieser beiden Krankheiten ist nur möglich, wenn neben der exakten und zeitnahen Abklärung des Befundes ein langfristiger Behandlungsplan entwickelt und der Patient kontinuierlich begleitet wird. Allerdings gibt es in Baden-Württemberg ebenso wie in fast allen anderen Regionen Deutschlands viel zu wenig Pneumologen, die diese enge Begleitung und Kontrolle gewährleisten können. Mit 0,6 Lungenfachärzten pro 100.000 Einwohner ist die Bundesrepublik das Land mit der schlechtesten pneumologischen Abdeckung in der Europäischen Union. Zum Vergleich: In Griechenland kommen auf 100.000 Einwohner 13,2 Lungen-Spezialisten. Schon heute haben viele pneumologische Praxen in Deutschland Einzugsgebiete von 100 Kilometern und mehr. Neue Patienten warten Monate auf einen Abklärungstermin, gleiches gilt für Menschen, deren Zustand eigentlich regelmäßig kontrolliert werden müsste. Hinzu kommen weite Wege zum Facharzt. „Wir stehen vor der Herausforderung, die pneumologische Versorgung gerade in einem ländlich geprägten Bundesland wie Baden-Württemberg neu zu durchdenken und zu organisieren“, erklärt Dr. med. Michael Barczok, Vorstandsmitglied im Berufsverband der Pneumologen Baden-Württemberg. „Die Digitalisierung eröffnet uns hier ganz neue Möglichkeiten. Gerade bei Asthma und COPD bietet die Telemedizin aufgrund der sehr klaren und eindeutigen Krankheitsbilder enorme Potenziale.“ Medizinische Versorgung neu gedacht In einem ersten Schritt beteiligen sich ca. 20 Pneumologen an dem Projekt, das am 1. Juli dieses Jahres starten soll. Nach der Diagnose erstellen sie gemeinsam mit dem Patienten im vitabook-Konto einen konkreten Behandlungsplan. Der Patient wird über die elektronische Gesundheitsakte regelmäßig daran erinnert, seine Medikamente einzunehmen und sich an die Therapie zu halten. Er kann selbsterhobene Messungen und andere Daten im vitabook-Konto ergänzen und seinem Pneumologen online zur Ansicht zur Verfügung stellen. Auch Hausarzt und Apotheker vor Ort lassen sich besser in die Therapie einbeziehen. Die Behandelnden sind in der Lage, jederzeit den Verlauf der Erkrankung zu analysieren und schnell auf etwaige Probleme zu reagieren, ohne dass der Patient immer persönlich vorstellig werden muss. Dem Facharzt bleibt somit mehr Zeit für abklärungsbedürftige Neupatienten, der Patient spart Zeit und Wege, der Hausarzt vor Ort ist in den Behandlungsprozess involviert. „Das mag wenig revolutionär klingen, in der Medizin ist eine solch strukturierte Behandlung aber ein Novum“, sagt Pneumologe Barczok. „Sie erspart dem Patienten zum einen viel Leid. Zum anderen reduzieren sich die Wartezeiten in den Praxen und das Gesundheitswesen spart Kosten.“ So können zum Beispiel Asthmaanfälle bei Pollenallergikern mit einem gezielten Behandlungsplan vermieden werden, wenn der Patient rechtzeitig vor der Pollensaison mit der individuell vereinbarten Therapie beginnt. „Die breite Unterstützung für das Projekt in Baden-Württemberg durch Ministerien, Kassen und Kassenärztliche Vereinigung sowie dem Gesundheitsnetz Süd belegt, welche Bedeutung ihm beigemessen wird“, sagt Markus Bönig, CEO von vitabook. „Die Digitalisierung bietet dem Gesundheitswesen enorme Chancen, die wir nutzen sollten. Die Pneumo-App ist dafür ein Beispiel. Wir entwickeln die elektronische Gesundheitsakte zum ganz persönlichen Gesundheitsassistenten und bieten individuelle Lösungen für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Patienten.“ Pressemitteilung der vitabook GmbH

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