SAPV in Nordrhein: Krankenkassen wollen Vertrag mit KV Nordrhein beenden

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Nordrhein steht vor einem Umbruch. Wie die Verbände der Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein jetzt mitteilten, wollen sie die Verträge zur SAPV in Kürze über ein sogenanntes „Open-House-Verfahren“ ausschreiben und künftig eigene Verträge inklusive entsprechender Vergütungsvereinbarungen direkt mit Palliativ-Care-Teams (PCT) im Rheinland abschließen. Den seit 2007 bestehenden, zusammen mit der KV Nordrhein erarbeiteten SAPV-Rahmenvertrag wollen die Kostenträger nicht fortsetzen.

Dieser Entscheidung vorausgegangen waren intensive Gespräche zwischen der KV Nordrhein und den Kostenträgern über die zukünftige Gestaltung der SAPV im Rheinland. Nach dem Angebot der Kassen sollte die KV Nordrhein zwar weiterhin an den SAPV-Verträgen beteiligt sein, allerdings mit rein administrativen Aufgaben wie der Qualitätssicherung und Statistikpflege. „Diese Pläne können und wollen wir nicht akzeptieren“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Wir wären kein vollwertiger Vertragspartner mehr und könnten den Vertrag weder in Vergütungsfragen noch bei der Durchführung und Abrechnung der SAPV-Leistungen aktiv gestalten. Aus einer solchen Position heraus können wir die Interessen unserer Mitglieder nicht adäquat vertreten.“

Über Fragen der Vertragsgestaltung hinaus hat die KV Nordrhein auch erhebliche Bedenken gegenüber dem „Open-House-Verfahren“, da bei diesem Verfahren alle Anbieter in einer Region für die SAPV zugelassen werden, die das Vertragsangebot der Kassen akzeptieren und die Voraussetzungen erfüllen. Dies könnte zur Folge haben, dass in Regionen mit mehreren Anbietern ein „Kampf“ um die palliativ zu betreuenden Patienten entbrennt. „Aktuell hat sich jeweils ein Palliative Care Team in einer Region verpflichtet, die SAPV-Patienten zu versorgen. Sind mehrere PCTs in einer Region tätig, stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Verpflichtung zur Versorgung des Patienten?“, so Bergmann.

Zum Hintergrund: Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte am 15. Juni 2016 den Beschluss der Vergabekammer aus 2015 bestätigt, dass Verträge zur SAPV auszuschreiben sind. Die nordrheinischen Kassen sehen im „Open-House-Verfahren“ eine Alternative zum Wettbewerbs- und Vergaberecht. Die KV Nordrhein ist dagegen der Ansicht, dass weiterhin ein Abschluss von SAPV-Verträgen nach § 132d SGB V möglich ist und hatte im Rahmen der zurückliegenden Gespräche alternativ auch auf neue Palliativverträge auf der Basis von § 140a SGB V hingewiesen. Hierbei böte sich die Chance, beide Versorgungsebenen – die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) und die SAPV – einzubeziehen. Bergmann: „Die Versorgung könnte patientenorientierter gestaltet werden, indem konkrete Vorgaben zur Abgrenzung und Überleitung formuliert werden. Gleichzeitig wäre es möglich, die Inhalte der Versorgung klarer auf Schweregrade hin zu definieren und entsprechend zu differenzieren.“

Im neuen Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist vorgesehen, die Anwendung des Wettbewerbs- beziehungsweise Vergaberechts auf die SAPV in Kürze erneut zu prüfen. Dies wollten die nordrheinischen Krankenkassen/-verbände offensichtlich nicht mehr abwarten.

Pressemitteilung der KV Nordrhein

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