GKV-VEG: AOK kritisiert Rückabwicklung der obligatorischen Anschlussversicherung

Der AOK-Bundesverband bekräftigt seine Kritik an der geplanten Rückabwicklung der obligatorischen Anschlussversicherung. Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) stellt der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch klar: „Es muss Schluss sein damit, die Absicherung von hilfsbedürftigen Personen zu diskreditieren.“

Seit Einführung der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung (oAV) im Jahr 2013 haben die AOKs den Willen des Gesetzgebers umgesetzt und insbesondere auch hilfsbedürftige Personen versichert. Ziel dieser Regelung war es, den Versicherungsschutz lückenlos für alle Bundesbürger zu gewährleisten. Jetzt sollen solche Versichertenverhältnisse rückwirkend wieder aufgelöst werden, wenn sich die Versicherten nicht bei den Krankenkassen gemeldet haben. Dazu waren sie gesetzlich aber auch nicht verpflichtet.

Litsch: „Es kann nicht sein, dass hilfsbedürftige Menschen als ,Zombies‘ und ,Karteileichen‘ diffamiert werden. Die Politik sollte die sozialpolitische Verantwortung der AOKs anerkennen und besser hinterfragen, warum bei den anderen Kassenarten auffällig wenige dieser vorrangigen obligatorischen Anschlussversicherungen eröffnet worden sind. Es sollte geprüft werden, ob hier systematisch gegen bestehendes Recht verstoßen wurde, indem man diese Versicherten falsch gekennzeichnet hat.“

Zudem sei eine Verquickung mit dem Thema Saisonarbeiter unzulässig, betont Litsch: „In der AOK-Gemeinschaft wurden für Saisonarbeiter keine obligatorischen Anschlussversicherungen eröffnet. Dies stellt die AOK schon seit Jahren über interne Regelungen sicher. Falls es hier zu Abweichungen gekommen ist, muss dies natürlich rückwirkend bereinigt werden.“

Es sei zu begrüßen, dass für die Zukunft unpraktikable Regelungen zur Eröffnung von Anschlussversicherungen korrigiert werden sollen. Damit werde Klarheit geschaffen. Kritisch sei dagegen die geplante Rückabwicklung von verwaltungstechnisch abgeschlossenen Fällen, die viele Jahre in die Vergangenheit reichen. „Dies verstößt gegen das gesetzliche Rückwirkungsverbot. Krankenkassen müssen auf geltende Regelungen vertrauen können, denn sonst entsteht Rechtsunsicherheit“, so Litsch. Man könne nur an den parlamentarischen Gesetzgeber appellieren, diese Regelung noch einmal zu überdenken.

Dagegen sieht es der AOK-Bundesverband positiv, dass die geplante Abschmelzung der Rücklagen um ein Jahr ver-schoben wird. „Das ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen Ablehnung dieses Zwangsmechanismus“, betont Litsch.

Zwar sei die Absichtserklärung zu begrüßen, vorher eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) auf Basis der dann vorliegenden gutachterlichen Expertise durchzuführen. „Allerdings geht es an der Sache vorbei, die Morbi-RSA-Reform mit dem Rücklagenabbau zu vermischen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.“

Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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