Pollen sind unterschätzte Umweltschadstoffe

Je nach Pflanzenart haben Pollen eine unterschiedliche Größe und Form und lösen mit unterschiedlichen Pollenmengen in der Luft allergische Beschwerden aus. Dabei können, abhängig vom Ort des Vorkommens, für einen Pollenallergieauslöser wie beispielsweise Ambrosia auch unterschiedliche Pollenmengen allergische Beschwerden auszulösen. 

Demografie-Vorsorge der PKV überschreitet Rekordmarke von 250 Milliarden Euro

Die Alterungsrückstellungen der Privaten Kranken- und Pflege­versicherung haben im ersten Halbjahr 2018 die Rekordmarke von 250 Milliarden Euro überschritten. Damit hat sich die Demografie-Rücklage der Versicherten in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt (Ende 2007: 123,6 Mrd. Euro). „Trotz Niedrigzins-Umfeld konnte die PKV 2017 eine Netto­verzinsung von 3,5 Prozent erwirtschaften – das müssen uns andere erst mal nachmachen“, erklärte der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue, bei der Jahrestagung des Verbandes in Berlin. Allein 2017 wuchsen die Rückstellungen um 12,3 Milliarden Euro. „Und sie steigen weiter, jeden Tag um rechnerisch 34 Millionen Euro.“ „Mit den Alterungsrückstellungen sind Privatversicherte gut auf den demografischen Wandel vorbereitet“, so Laue. „Anders als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kalkuliert die PKV die Beiträge so, dass die Versicherten von Beginn an Vorsorge dafür treffen, dass im Alter der Bedarf an Leistungen steigt. Dadurch belasten die neun Millionen Privatversicherten nachfolgende Generationen nicht mit der Finanzierung ihrer Gesundheitskosten im Alter, sie entlasten die Steuer- und Beitragszahler von morgen.“ Zudem haben die Alterungsrückstellungen positive volkswirt­schaftliche Effekte: „Der PKV-Kapitalstock ermöglicht mehr Investitionen und hilft dabei, die Wirtschaft zu stärken“, erläu­terte Laue. Die Internetseite „Zukunftsuhr.de“ zeigt die Entwicklung der Alterungsrückstellungen der Privaten Krankenversicherung in Echtzeit und erläutert deren Funktionsweise. Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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Kassen sparen zu Lasten der Kliniken

Zur finanziellen Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Quartal 2018 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Mit 2,1 Prozent steigen die Aufwendungen der Krankenkassen für die Krankenhausbehandlungen nur unterdurchschnittlich. Dies bestätigt die Beobachtungen der Krankenhäuser, dass wieder mehr Häuser in die roten Zahlen rutschen. Die Ursache für die gedämpften Erlöszuwächse liegt in der Verweigerung von Vergütungen, die beispielsweise für Einstufungen in der Pflegeversicherung vereinbart sind, aber nicht durch die Krankenkassen zur Auszahlung kommen. Gleichzeitig nimmt die Zahl der MDK-Prüfungen in einer absolut unangemessenen Weise zu. Einige Kliniken berichten bereits über hohe Prüfquoten von 15 bis 20 Prozent aller Fälle. Dabei werden Verrechnungen mit aktuell erbrachten Leistungen vorgenommen. Für die DKG ist dies ein klarer Hinweis darauf, dass die nicht gerechtfertigten Zahlungsverweigerungen mittlerweile Überhand nehmen. Zudem können die Krankenhäuser mit 2,1 Prozent Erlöszuwachs die Personalkostenzuwächse von fast 4 Prozent nicht decken. Dies unterstreicht erneut, dass eine Refinanzierung der Tarifsteigerungen für alle Krankenhausmitarbeiter dringend erforderlich ist.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Finanzreserven der Krankenkassen wachsen weiter auf fast 20 Milliarden Euro – Spahn: Abbau übermäßig hoher Rücklagen richtiger Schritt.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Quartal des Jahres 2018 einen Überschuss von rund 416 Millionen Euro erzielt. Die nun ebenfalls vorliegenden endgültigen Jahresergebnisse 2017 ergaben einen Überschuss von 3,5 Milliarden Euro – rund 350 Millionen Euro mehr als in den vorläufigen Werten ausgewiesen. Damit sind die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende März 2018 auf rund 19,9 Milliarden Euro gestiegen. Im Durchschnitt entspricht dies mehr als einer Monatsausgabe und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:„Wir liegen mit unserem Versichertenentlastungsgesetz richtig. Die Krankenkassen häufen aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage immer weiter Finanzreserven an. Deshalb ist es richtig, dass Krankenkassen sobald wie möglich ihre übermäßig hohen Rücklagen abbauen müssen, um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten.“ Einnahmen in Höhe von rund 60,1 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 59,7 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 3,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von knapp 1,0 Prozent einen Zuwachs von 3,5 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag bei 1,08 Prozent und damit um 0,03 Prozentpunkte unterhalb des Vergleichsquartals. Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten im 1. Quartal einen Überschuss von rund 197 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 122 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 29 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 18 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 53 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielte ein geringes Defizit von 3 Millionen Euro. Ergebnis des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2018 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Quartal 2018 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 2,5 Milliarden Euro. Daraus können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen, aus den Rentenanpassungen zur Jahresmitte. Durch die äußerst günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. Quartal von 4,1 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage mit einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Moderate Ausgabenzuwächse Bei den Krankenkassen gab es im 1. Quartal 2018 einen Ausgabenzuwachs von 3,5 Prozent bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von knapp 1,0 Prozent. Im 1. Quartal 2017 lag der Ausgabenzuwachs bei 3,9 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,5 Prozent, die Verwaltungskosten um 3,8 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen. Entwicklungen in den größeren Leistungsbereichen Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind im 1. Quartal 2018 um 2,1 Prozent und damit nur moderat gestiegen. Bei  Preisabschlüssen von durchschnittlich +2,5 Prozent spricht Vieles dafür, dass es in den Krankenhäusern in den Monaten Januar bis März zu kostenkostendämpfenden Effekten bei der Mengenentwicklung gekommen ist, die noch einer näheren Analyse bedürfen. Hierbei können auch Sondereffekte des 1. Quartals eine Rolle gespielt haben. Die Arzneimittelausgaben stiegen ähnlich wie im Vorjahr um 3,9 Prozent. Hierbei spielen weiterhin die Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Im Unterschied zu Vorjahren ist es nicht mehr zu hohen Zuwächsen bei Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und  pharmazeutischen Unternehmern gekommen. Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 2,9 Prozent. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es bereits im Jahr 2017 bei einer Reihe von Kassenärztlichen Vereinigungen mit vergleichsweise niedrigen Leistungsausgaben auf Grund der sog. „Konvergenzregelung“ zu höheren Vergütungsabschlüssen gekommen ist. Diese haben dazu geführt, dass der Ausgabenzuwachs im vergangenen Jahr mit 4,3 Prozent deutlich höher lag. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlungbetrug der Anstieg ebenfalls 2,9 Prozent, beim Zahnersatz 2,2 Prozent. Deutlich überproportional sind vor allem die Ausgaben für Heilmittel (8,8 Prozent) sowie für  Hilfsmittel (5,5 Prozent) gestiegen. Bei Heilmitteln machen sich vor allem die schrittweise erfolgten Honorarerhöhungen auf Grund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes bemerkbar, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen. Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im 1. Quartal 2018 mit 3,8 Prozent in ähnlichem Umfang wie die Leistungsausgaben gestiegen. Rechnet man die erhöhten Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahresquartal heraus, ergibt sich ein unterproportionaler Anstieg der Netto-Verwaltungskosten von rund 3,0 Prozent. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Honorar für 2017 und 2018 – inklusive Konvergenzbetrag

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich über die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten für die Jahre 2017 und 2018 geeinigt. Dabei wurde auch eine Lösung für die einmalig zu verhandelnde Konvergenzregelung gefunden. Das Honorar steigt in der Summe um rund 176 Millionen Euro. Davon entfallen gut 64 Millionen Euro auf den Konvergenzbetrag, also die basiswirksame Anhebung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Diese lange von den Niedergelassenen und der KV Nordrhein geforderte Anpassung wurde durch den im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (2015) neu gefassten Paragrafen 87a Absatz 4a SGB V möglich und war Bestandteil der Verhandlungen für das Jahr 2017. „Die Verhandlungen waren schwierig und lang – das Ergebnis aber kann sich sehen lassen und ist eine gute Nachricht für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sowie die ambulante Versorgung in Nordrhein“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Obwohl wir bei den Verhandlungen zur Konvergenz durch die vom Gesetzgeber vorgesehene Beweispflicht einen strukturellen Nachteil zu kompensieren hatten, haben wir ein sehr gutes Ergebnis erzielt.“ „Die zusätzlichen Mittel werden aufgrund der gesetzlichen Anforderungen zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen verwendet, also beispielsweise in die Finanzierung förderungswürdiger Leistungen fließen“, betont Dr. med. Carsten König, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. Die Erhöhung wird nicht über mehrere Jahre verteilt, sondern direkt ab 2017 in voller Höhe wirksam. Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg, ist aus Sicht der Gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis: „Wir investieren einen hohen Betrag in die Zukunftsfähigkeit, in den Ausbau und die Verbesserung der ambulanten Versorgung. Es ist uns gelungen, ein Gesamtpaket zu schnüren, das die Interessen beider Seiten ausgewogen berücksichtigt. Die Einigung zeigt, dass die nordrheinische Selbstverwaltung auch bei schwierigen Themen handlungsfähig ist.“ „Die Ersatzkassen bewerten das Ergebnis als einen guten Kompromiss“, sagt Dirk Ruiss, Leiter des Verbands der Ersatzkassen in NRW. „Wir erwarten, dass das zusätzliche Geld die medizinische Versorgung noch verbessert und damit den Versicherten zugutekommt.“ Inklusive des Konvergenz-Betrags beläuft sich die Steigerung der nordrheinischen Gesamtvergütung für das vergangene Jahr auf rund 120 Millionen Euro. Die Umsetzung der Bundesvorgabeninklusive der Anhebung des regionalen Punktwerts um 0,9 Prozent sowie die Berücksichtigung der Veränderungsraten bei Morbidität und demographischer Entwicklung führen zu einem anteiligen Zuwachs von rund 48 Millionen Euro. Ebenfalls um 0,9 Prozent angehoben (etwa acht Millionen Euro) werden für 2017 die Mittel der extrabudgetären nach Punkten bewerteten EBM-Leistungen. Zudem wurde die Fortsetzung der Einzelleistungsvergütung (EGV),der Zuschläge beim Ambulanten Operieren und des Zentrumsvertrages sowie zahlreicher Sonderverträge in Nordrhein konsentiert. Die Verhandlungen für das Jahr 2018 summieren sich auf ein Plus von mehr als 56 Millionen Euro für die ambulante Versorgung. Die Steigerungen beim regionalen Punktwert, der Veränderungsrate sowie bei der EGV belaufen sich für dieses Jahr auf zusammen rund 55 Millionen Euro. Hinzu kommen rund 1,5 Millionen zur rückwirkenden Vergütung des im Jahr 2015 nicht vorhersehbaren Anstiegs des ambulanten Behandlungsbedarfes. Die geltenden Vereinbarungen zu Einzelleistungsvergütung, den Zuschlägen beim Ambulanten Operieren und zum Zentrumsvertrag sowie die Sonderverträge werden uneingeschränkt weitergeführt. Pressemitteilung der KV Nordrhein

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