Raumfahrt: Ärztin begleitet Gerst zur ISS

Die US-Ärztin Serena Auñón-Chancellor wird die kommenden Monate gemeinsam mit dem deutschen Astronauten Alexander Gerst auf der ISS verbringen. Dort sind zahlreiche medizinische Experimente vorgesehen. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/panorama/article/965242/raumfahrt-aerztin-begleitet-gerst-iss.html

Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland! Wir entlasten die Beitragszahler um rund 8 Milliarden Euro jährlich. Gerade kleinere Selbstständige mit geringen Einnahmen werden spürbar entlastet. Bei den Krankenkassen sorgen wir für mehr Wettbewerb, denn dieser soll nicht mehr länger dadurch verzerrt werden, weil einige Krankenkassen zu viele Finanzreserven angehäuft haben. Das ist das erste von mehreren Gesetzen, mit denen wir die Situation der gesetzlich Versicherten ganz konkret verbessern.“ Zu den Regelungen im Einzelnen: Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 1. Januar 2019 der von den Krankenkassen zu erhebende Zusatzbeitragssatz wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt. Der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent) bleibt unverändert. Halbierung des Mindestbeitrags für Kleinselbstständige Hohe GKV-Beiträge überfordern Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb wird ab 1. Januar 2019 der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige auf 171 Euro halbiert. Abschmelzen der Finanzreserven bei den Krankenkassen Um überhöhte Beiträge zu vermeiden und die Beitragszahler zu entlasten, dürfen die Finanzreserven einer Krankenkasse den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verfügen, dürfen ihren Zusatzbeitrag künftig nicht mehr anheben. Um Wettberbsverzerrungen zu vermeiden, soll vorab eine Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden. Abbau der Beitragsschulden bei ungeklärten Mitgliedschaften Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft endet bislang nur dann, wenn das Mitglied seinen Austritt erklärt. Wenn ein GKV-Mitglied aber unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr bezahlt und sich nicht abmeldet, wird er obligatorisch zum Höchstbeitrag weiterversichert. Dies hat dazu geführt, dass die Krankenkassen in erheblichem Maß (fiktive) Beitragsschulden angehäuft haben. Deshalb sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Versicherungsverhältnisse von solchen „passiven“ Mitgliedern zu beenden. Erhöhung des Aktienanteils bei Altersrückstellungen Der Aktienanteil an Anlagen, mit denen die Krankenkassen ihre betriebsinternen Altersrückstellungen absichern, wird von 10 auf 20 Prozent erhöht. Das entspricht Regelungen im Versorgungsrücklagegesetz des Bundes und verschafft den Kassen mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase Chancen auf höhere Renditen. Zugleich bleiben die Risiken bezogen auf das Gesamtanlagevolumen begrenzt. Besserer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Die Betroffenen erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Generika Verschreibung auf Rezept

Teil 6 der Erklärvideos befasst sich mit den Generika: Wann darf die Apotheke austauschen (Ja, „darf“, nicht „muss“ in der Schweiz). Wie verhindert der Arzt einen Wechsel,…

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Studienplattform Allergie

Der Allergieinformationsdienst des Helmholtz Zentrums München baut sein Onlineangebot aus und richtet eine Plattform für klinische Studien zu Allergien ein. Die Studienplattform soll Patienten, Medizinern und Wissenschaftlern als Orientierung dienen. Patienten können sich über Teilnahmemöglichkeiten an Studien zu ihrem allergischen

Behandlungsfehlerstatistik: Kliniken betreiben gezielte Fehlervermeidung

Zur Veröffentlichung der Behandlungsfehlerstatistik des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Wir haben ein Qualitätssicherungssystem im Krankenhaus, das international und im Übrigen auch national seinesgleichen sucht. Jeder Fehler, der entdeckt wird, wird aufgearbeitet und analysiert und soweit möglich Maßnahmen zur zukünftigen Fehlervermeidung umgesetzt. Beispielsweise ist es Pflicht im Krankenhaus, einen Beauftragten für das Risikomanagement zu benennen und ein Fehlermeldesystem vorzuhalten. Die Mitarbeiter können über das Fehlermeldesystem anonym und sanktionsfrei Fehler melden. Diese werden transparent gemacht, um daraus zu lernen. Die rückläufigen Fehlerzahlen zeigen dies deutlich. Die heute vom MDK vorgelegten Zahlen zu Behandlungsfehlern unterstreichen, dass Behandlungsfehler sehr seltene Ereignisse sind. Fest steht auch: Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Deshalb haben die Krankenhäuser in den letzten Jahren verstärkt Fehlervermeidungs- und Risikominimierungsstrategien entwickelt, um in systematischer Form Fehler oder Risiken der Patientenversorgung zu verhindern. Ziel dabei ist es, Fehler durch strukturierte und kontrollierte Abläufe so weit wie möglich auszuschließen. Komponenten sind dabei die Vermeidung von OP-Verwechslungen, die Nutzung von OP-Checklisten, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen (M&M-Konferenzen) oder die Kennzeichnung von Kommunikationsbarrieren. Unser Ziel ist es, damit eine sehr hohe Patientensicherheit zu gewährleisten. Und die Behandlungsfehlerstatistik bestätigt dies auch. Auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser attestieren den Kliniken zu 99,9 Prozent gute Qualität und bescheinigen ihnen eine Vorreiterschaft in Sachen Transparenz und Qualität. Unsere Krankenhäuser haben einen hohen Sicherheitsstandard. Die Patienten können sich sicher fühlen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Zahl möglicher Behandlungsfehler steigt um 10 Prozent

Rund 1.650 vermutete Behandlungsfehler (2016: 1.500) sind bei der AOK Baden-Württemberg im Jahr 2017 aufgelaufen – ein Plus von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Davon wurden 799 Fälle auf Wunsch der Versicherten (2016: 761) geprüft und in 29 Prozent dieser Fälle (2016: 21 Prozent) hat sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärtet. Auch beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg stieg die Zahl der Verdachtsfälle um über 11 Prozent: 2017 wurden im Auftrag der Krankenkassen 4.751 Fälle (2016: 4.262) gutachterlich auf einen Behandlungsfehler geprüft. Demnach hinterfragen Patientinnen und Patienten bei entsprechendem Verdacht medizinische Leistungen öfter und nehmen dabei die Beratung der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch. „Experten der AOK Baden-Württemberg unterstützen unsere Versicherten bei einem möglichen Behandlungsfehler und bieten neben der Beratung konkrete Hilfe bei möglichen weiteren Schritten“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Dass Versicherte diese Unterstützung stärker als bisher annehmen, spiegelt die wachsende Sensibilisierung für dieses Thema wider.“ Nach einer medizinischen Behandlung soll es Patienten bessergehen und im Idealfall können sie geheilt werden. Bleibt beides aus, kann es auch an einem Behandlungsfehler liegen. Ein Behandlungsfehler liegt zum Beispiel dann tatsächlich vor, wenn eine durchgeführte Maßnahme nicht dem medizinischen Standard ent-spricht oder die berufsfachliche Sorgfalt vermissen lässt. Das kann durch mangelnde Aufklärung im Patientengespräch, bei der Diagnostik, bei der Therapieauswahl, der Behandlung selbst oder bei der Koordinierung und Überwachung eines Eingriffs auftreten. Bereits seit mehr als 16 Jahren hilft die AOK Baden-Württemberg bei Verdachtsfällen ihren Versicherten und hat bisher bei 8.500 möglichen Behandlungsfehlern fachlich beraten. In den erhärteten Verdachtsfällen werden neutrale fachärztliche Gutachten von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, die den Versicherten kostenfrei zur Verfügung stehen. Besonders oft müssen sich die beauftragten Fachgutachten mit Fällen aus Orthopädie/Unfallchirurgie (23 Prozent) und Allgemeiner Chirurgie (21 Prozent) auseinandersetzen. Danach folgen Zahnheilkunde (inklusive Mund/Kiefer/Gesichts-Chirurgie) mit 11 Prozent sowie Innere Medizin und Frauenheilkunde/Geburtshilfe mit jeweils 8 Prozent. Einen Anspruch auf Schadenersatz haben Versicherte, wenn ein Behandlungsfehler ursächlich für einen gesundheitlichen Schaden ist. Die Beweislast liegt dabei beim Versicherten. „Eine erleichterte Beweisführung ist immer wieder in der Diskussion, ist aber bisher von der Politik nicht aufgegriffen worden“, ergänzt Hermann. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Neuer Rekord bei Apotheker-Fortbildungen

Im Jahr 2017 nahmen mehr Teilnehmer als je zuvor an Fortbildungen der Apothekerkammern und -verbände teil: Bei mehr als 3.300 Veranstaltungen konnten insgesamt rund 167.000 Teilnehmer verzeichnet werden. Das entspricht einem Zuwachs von 4,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese und weitere Zahlen rund um das Arzneimittelversorgungssystem werden morgen im Vorfeld des ‚Tags der Apotheke’ mit der Statistikbroschüre „Die Apotheke – Zahlen, Daten Fakten 2018“ veröffentlicht. „Der Fortbildungswille ist größer als je zuvor. Das ist erfreulich, denn das pharmazeutische Wissen wird täglich größer“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Apothekerinnen und Apotheker tragen ebenso wie andere Apothekenmitarbeiter eine große Verantwortung für die Arzneimittelversorgung und nehmen ihre Pflicht zur Fortbildung sehr ernst.“ Zunehmend werden Fernfortbildungen wie Online-Vorträge genutzt. Rund ein Drittel aller Teilnehmer nutzten entsprechende Angebote. Kiefer: „Gut angenommen werden auch die relativ neuen Fortbildungen zum Thema Medikationsmanagement. In diesem Bereich wollen die Apotheker in Zukunft mehr Aufgaben übernehmen und enger mit der Ärzteschaft zusammenarbeiten.“ Aus dem modularen Fortbildungskonzept der Bundesapothekerkammer boten 13 von 17 Apothekerkammern das Seminar „Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess“ an – entweder als eigenständige Veranstaltung oder im Rahmen eines kammereigenen Konzepts. Um die Kompetenzen der Apotheker bei der Durchführung von Medikationsanalysen bzw. für das Medikationsmanagement weiter zu stärken, haben viele Apothekerkammern zudem Fortbildungen mit engem thematischen Zusammenhang angeboten, z. B. zu den Themen „Arzneimittel-bezogene Probleme“, „Förderung der Therapietreue“ oder die Bearbeitung von Fallbeispielen. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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