Umfrage: Große Mehrheit der Deutschen geht auch krank zur Arbeit

Die große Mehrheit der Deutschen geht auch krank zur Arbeit. Wie eine Studie der Schwenninger Krankenkasse zeigt, kommen 83 Prozent „oft zur Arbeit“, obwohl es ihnen gesundheitlich nicht gut geht. Die meisten „Krankarbeiter“ gibt es mit 90 Prozent in Bayern, die wenigsten in den östlichen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Allerdings liegt der Wert auch hier mit 76 Prozent noch erschreckend hoch. „Viele Mitarbeiter verordnen sich selbst im Krankheitsfall eine Art Anwesenheitspflicht“, kommentiert Dr. Tanja Katrin Hantke, Gesundheitsexpertin der Schwenninger, dieses Phänomen. „Ärzte bezeichnen es auch als Präsentismus.“ „Präsentismus ist in unserer Gesellschaft mittlerweile weiter verbreitet als Absentismus, also das absichtliche Blau machen im Job“, sagt Hantke. Das belegt auch die Studie: Nur 18 Prozent der Befragten haben in den letzten zwölf Monaten an mindestens einem Tag die Arbeit geschwänzt, verglichen mit den erwähnten 83 Prozent, die „oft krank zur Arbeit gehen“. Wer sich krank ins Büro schleppt, gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern setzt unbewusst auch Kollegen unter Druck. Sie fühlen sich dann ebenfalls genötigt, im Krankheitsfall Präsenz zu zeigen. „Hier bedarf es einer klaren Ansage durch die Chef-Etage“, sagt Hantke. „Wer krank ist, hat zu Hause zu bleiben. Auch Homeoffice ist dann tabu.“ Pflichtgefühl werde an dieser Stelle falsch interpretiert. „Man hat dann die Pflicht, sich selbst zu schonen, aber auch an Kollegen zu denken, die nicht leichtsinnig angesteckt werden sollten.“ Für den Arbeitgeber ist Präsentismus nur vordergründig ein Gewinn: Laut Schätzungen einer Studie der Felix-Burda-Stiftung kostet ein Mitarbeiter, der zu Hause bleibt, die Firma im Schnitt 1.200 Euro pro Jahr. Geht er dagegen krank zur Arbeit, verliert das Unternehmen sogar 2.400 Euro: erstens durch krankheitsbedingte Leistungseinbußen und zweitens durch einen längeren Krankheitsverlauf. Steckt er dann noch weitere Kollegen an, multiplizieren sich die Kosten entsprechend. Pressemitteilung der Schwenninger Krankenkasse

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190 Millionen beratungsintensive Arzneimittel: Anwendung in der Apotheke demonstrieren lassen

 Im Jahr 2017 gaben die deutschen Apotheken mehr als 190 Millionen Arzneimittel ab, die allein wegen ihrer Darreichungsform besonders beratungsintensiv sind. Damit machen diese Arzneimittel 29,5 Prozent aller Fertigarzneimittel aus, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Diese Daten des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) veröffentlichte die ABDA in ihrer Broschüre ‚Die Apotheke 2018 – Zahlen, Daten, Fakten‘. „Viele Arzneimittel sind – unabhängig vom Wirkstoff – schwierig anzuwenden. Patienten sollten sich die richtige Anwendung deshalb von ihrem Apotheker demonstrieren lassen“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer und Vorstandsvorsitzender des DAPI. „Es reicht in aller Regel nicht aus, Patienten auf eine schriftliche Anleitung zu verweisen oder ihnen den Link zu einem Video mitzugeben. Aus zahlreichen Studien zur Gesundheitskompetenz wissen wir, dass komplexe gesundheitsrelevante Informationen von vielen Menschen nicht verstanden und folglich auch nicht zuverlässig umgesetzt werden können. Nur das persönliche, vertrauensvolle Gespräch, bei dem der Patient angstfrei Fragen stellen kann, hilft da weiter. Im Arzneimittelversand kann man das nicht leisten. Auch deshalb sind und bleiben Apotheken unverzichtbar.“ Spitzenreiter unter den beratungsintensiven Darreichungsformen sind Fertigarzneimittel, die nicht geteilt werden dürfen. Auf sie entfallen rund 14 Prozent. Beispiele sind Retard-Tabletten oder Magensaft-resistente Medikamente. Auf Platz zwei folgen Fertigarzneimittel zur Injektion mit rund 4 Prozent. Bekanntester Vertreter ist hier Insulin. Die Arzneimittel zur Inhalation, zum Beispiel Asthmasprays, machen rund 3 Prozent der beratungsintensiven Arzneimittel aus. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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DKG: Urteil des Bundessozialgerichts gefährdet die flächendeckende Schlaganfallversorgung

Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, sieht durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts die flächendeckende Schlaganfallversorgung in Deutschland gefährdet. „Das Bundessozialgericht greift durch die Neudefinition eines wesentlichen Strukturmerkmals für die Abrechnung der Komplexbehandlung beim akuten Schlaganfall massiv in das Vergütungsgefüge und damit auch in die Versorgung ein. Es ist nicht die Aufgabe des obersten deutschen Sozialgerichts, die Strukturvorgaben zur Versorgung von Schlaganfallpatienten zu definieren. Für diese Festlegungen gibt es im deutschen Gesundheitswesen ein Verfahren in das Experten eingebunden sind“, so Gaß. In seinem Urteil hat das Bundessozialgericht die bisherige Festlegung, der maximalen Transportzeit von Patienten einer Schlaganfalleinheit in eine neurochirurgische Abteilung neu interpretiert. Die bisher geltende Definition spricht ausdrücklich von der Zeit zwischen dem Rettungstransportbeginn und dem Rettungstransportende, also der Fahrzeit des Rettungswagens oder der Flugzeit des Rettungshubschraubers. Das Gericht urteilte nun, dass diese Frist bereits mit der Entscheidung des behandelnden Arztes zur Verlegung in eine Neurochirurgie zu laufen beginnt und mit der Übergabe des Patienten an die behandelnden Ärzte der Neurochirugie endet. „Eine solche Fristsetzung führt in der praktischen Anwendung dazu, dass die Komplexbehandlung des Schlaganfalls nur noch in den Kliniken durchgeführt werden kann, die selbst über eine neurochirurgische Abteilung verfügt. Wir fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, einzugreifen und die Strukturvorgaben ihres Instituts (DIMDI) unverzüglich anzupassen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass zukünftig die Schlaganfallpatienten lange Wege durch die Republik gefahren werden, bevor eine schnelle Diagnose und Behandlung des Schlaganfalls erfolgen kann“, so Gaß weiter. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Versorgung mit Vierfach-Grippeimpfstoff im Nordosten – Beschwerde von Pharmaunternehmen zurückgewiesen

“Wir begrüßen den Beschluss des Landessozialgerichts Hessen. Die AOK Nordost hat federführend für die GKV gemeinsam mit den Apothekerverbänden genau das getan, was der Aufgabe aller Akteure in der Selbstverwaltung entspricht: Eine gute Versorgung zum wirtschaftlichen Preis zu organisieren“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost. Das LSG legte in seinem Beschluss dar, dass die Grippeimpfstoffvereinbarung der AOK Nordost über den Vierfachimpfstoff keine rechtliche Beschränkung des Anbieterkreises darstellt. Somit sei auch keine lenkende Wirkung in Richtung auf ein Pharmaunternehmen gegeben. Zudem sei es ausdrücklich zulässig, mit den Apothekerverbänden einen festen Abgabepreis für Grippeimpfstoffe zu vereinbaren. Es sei allen Pharmaunternehmen frei gestellt, ihre tetravalenten Grippeimpfstoffe durch entsprechende Preisgestaltung konkurrenzfähig zu machen, betont das LSG. „Es ist ein normaler marktwirtschaftlicher Mechanismus, dass das teurere Produkt nicht oder weniger stark nachgefragt wird. Die Pharmaunternehmen können durch Anpassung ihres Abgabepreises jederzeit ihre Chance auf Teilnahme am Marktgeschehen nutzen“, so Stefanie Stoff-Ahnis. Das LSG hat darüber hinaus ausdrücklich betont, dass Kassen und Apothekerverbänden als Akteuren der Selbstverwaltung auf der Grundlage des § 129 Abs. 5 SGB V eine weitgehende Regelungskompetenz zukommt. Kassen und Apothekerverbände dürfen somit weiterhin die wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln auf Landesebene gestalten. Pressemitteilung der AOK Norsost

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