Werbeaktionen für Schönheits-OPs – Was ist erlaubt? Pauschalangebote und co.

Verlosungen, Rabatte und Pauschalangebote sind eine gute Möglichkeit, die Aufmerksamkeit von Patienten zu erreichen. Doch trotz zahlreicher Lockerungen im ärztlichen Werberecht ist nach wie vor nicht alles erlaubt. Aktionen, die in anderen Branchen gängig sind, können medizinischen Bereich unzulässig sein. Zwar ist Ärzten und Zahnärzten grundsätzlich Werbung erlaubt. Dennoch bestehen nach wie vor zahlreiche berufsrechtliche …