Rund 1.650 vermutete Behandlungsfehler (2016: 1.500) sind bei der AOK Baden-Württemberg im Jahr 2017 aufgelaufen – ein Plus von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Davon wurden 799 Fälle auf Wunsch der Versicherten (2016: 761) geprüft und in 29 Prozent dieser Fälle (2016: 21 Prozent) hat sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärtet. Auch beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg stieg die Zahl der Verdachtsfälle um über 11 Prozent: 2017 wurden im Auftrag der Krankenkassen 4.751 Fälle (2016: 4.262) gutachterlich auf einen Behandlungsfehler geprüft. Demnach hinterfragen Patientinnen und Patienten bei entsprechendem Verdacht medizinische Leistungen öfter und nehmen dabei die Beratung der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch. „Experten der AOK Baden-Württemberg unterstützen unsere Versicherten bei einem möglichen Behandlungsfehler und bieten neben der Beratung konkrete Hilfe bei möglichen weiteren Schritten“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Dass Versicherte diese Unterstützung stärker als bisher annehmen, spiegelt die wachsende Sensibilisierung für dieses Thema wider.“
Nach einer medizinischen Behandlung soll es Patienten bessergehen und im Idealfall können sie geheilt werden. Bleibt beides aus, kann es auch an einem Behandlungsfehler liegen. Ein Behandlungsfehler liegt zum Beispiel dann tatsächlich vor, wenn eine durchgeführte Maßnahme nicht dem medizinischen Standard ent-spricht oder die berufsfachliche Sorgfalt vermissen lässt. Das kann durch mangelnde Aufklärung im Patientengespräch, bei der Diagnostik, bei der Therapieauswahl, der Behandlung selbst oder bei der Koordinierung und Überwachung eines Eingriffs auftreten. Bereits seit mehr als 16 Jahren hilft die AOK Baden-Württemberg bei Verdachtsfällen ihren Versicherten und hat bisher bei 8.500 möglichen Behandlungsfehlern fachlich beraten.
In den erhärteten Verdachtsfällen werden neutrale fachärztliche Gutachten von der AOK Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, die den Versicherten kostenfrei zur Verfügung stehen. Besonders oft müssen sich die beauftragten Fachgutachten mit Fällen aus Orthopädie/Unfallchirurgie (23 Prozent) und Allgemeiner Chirurgie (21 Prozent) auseinandersetzen. Danach folgen Zahnheilkunde (inklusive Mund/Kiefer/Gesichts-Chirurgie) mit 11 Prozent sowie Innere Medizin und Frauenheilkunde/Geburtshilfe mit jeweils 8 Prozent.
Einen Anspruch auf Schadenersatz haben Versicherte, wenn ein Behandlungsfehler ursächlich für einen gesundheitlichen Schaden ist. Die Beweislast liegt dabei beim Versicherten. „Eine erleichterte Beweisführung ist immer wieder in der Diskussion, ist aber bisher von der Politik nicht aufgegriffen worden“, ergänzt Hermann.
Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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