AOK Baden-Württemberg und ver.di zum Landeskrankenhausgesetz

Der Ausschuss für Soziales und Integration des Landtags Baden-Württemberg hat sich am Donnerstag (28.06.2018) zwar grundsätzlich für die Möglichkeit der Aufnahme von Qualitätskriterien in die Landeskrankenhausplanung ausgesprochen; eine verbindliche Regelung ist jedoch weiterhin nicht vorgesehen. Der vorliegende Entwurf zur Novelle des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) bleibe an dieser Stelle zu vage: „Die Politik muss konkret sagen, welche Qualität die Menschen im Land von Krankenhäusern wirklich erwarten dürfen und wo und wie das verankert wird. Kann-Regelungen helfen da nur begrenzt weiter“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Martin Gross, Landesbezirksleiter ver.di Baden-Württemberg, am Freitag (29.06.2018) in Stuttgart.

Das Vertrauen von Patientinnen und Patienten in die über 260 Krankenhäuser in Baden-Württemberg sei laut Hermann ein hohes Gut, das nicht angekratzt werden dürfe. Die notwendige Ausstattung, genügend und gut geschultes Personal und die passende Infrastruktur sind dafür wesentliche Eckpfeiler: „Gute Pflege gibt es nur mit guter Arbeit. Ein strukturiertes und gestuftes Verfahren zur Berücksichtigung der Qualität bei Planungsentscheidungen ist besser als die finanzielle Bestrafung von Qualitätsmängeln“, so Gross.

Kriterien für Qualität in den Kliniken hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf wissenschaftlicher Grundlage als planungsrelevante Qualitätsindikatoren geschaffen. Diese sollen laut G-BA gleichrangig neben den bisherigen maßgebenden Parametern Bedarf, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit gelten. „An der Berücksichtigung dieser Qualitätsindikatoren führt kein Weg vorbei, zumal Behandlungsqualität allgemeingültig ist und eben nicht an Landesgrenzen Halt macht“, so Hermann. Sonst drohe eine Entwicklung, dass Menschen in anderen Bundesländern perspektivisch strukturell qualitativ höherwertig versorgt werden könnten als in Baden-Württemberg, und das wolle sicherlich niemand.

Hermann und Gross sind sich einig, dass die Aufnahme von landesweit verbindlichen Qualitätsvorgaben und ein institutionalisiertes Verfahren zur Bewertung der Qualitätsindikatoren in das LKHG der beste Weg sind.

Als Bestandteile eines solchen strukturierten Verfahrens bieten sich an:

•    Nutzung krankenhausinterner Einrichtungen zur Qualitätsverbesserung.

•    Begleitung durch externe Einrichtungen zur Qualitätsverbesserung (Beratung, Peer-Reviews usw.).

•    Bei Fortbestehen von Qualitätsabweichungen daraus abgeleitete planerische Entscheidungen.

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