Gute Initiative: Mindestsprechzeiten erhöhen, offene Sprechzeiten verpflichtend einführen und die Terminservicestellen ausbauen

Anlässlich der heute bekanntgewordenen Pläne des Bundesgesundheitsministers für Änderungen bei den Vorgaben für Sprechstunden bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Es gehört zu den gesetzlichen Kernaufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen, mit den niedergelassenen Ärzten die ambulante medizinische Versorgung sicherzustellen. Dafür werden die Ärzte aus den Portemonnaies der Beitragszahler gut bezahlt. Dass es bei der Terminvergabe und den Sprechzeiten Probleme gibt, ist offensichtlich. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung die Mindestsprechzeiten erhöhen, offene Sprechzeiten verpflichtend einführen und die Terminservicestellen ausbauen möchte. Wir erwarten jedoch, dass die geplanten zusätzlichen Gelder für diejenigen Ärzte, die Patienten über die Terminservicestellen annehmen, den Beitragszahlern nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Immerhin zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Gesamtdurchschnitt vom Landarzt bis zur radiologischen Gemeinschaftspraxis pro Jahr über 380.000 Euro Honorar an jede Arztpraxis. Wenn ein kleiner Teil der Ärzte nicht genug Termine anbietet und deshalb andere Ärzte über die Terminservicestellen einspringen, dann ist das ein innerärztliches Verteilungsproblem. Für echte Zusatzleistungen, von denen die Versicherten auch etwas haben, erhalten die Ärzte bereits heute auch zusätzliches Honorar. So zahlt die gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise bei Sprechstunden am Samstag für jeden einzelnen Patienten über die normale Vergütung hinaus einen Zuschlag von rund 11 Euro. Aber mehr Geld in Form von Zuschlägen oder dergleichen alleine dafür, dass die niedergelassenen Ärzte in ihrer Gesamtheit die Aufgaben im Bereich der Sprechzeiten und der Terminvergabe nicht länger vernachlässigen, lehnen wir ab.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Erste positive Studienergebnisse für Wirkstoff mit zweifacher Wirkung

Erste positive Studienergebnisse für Wirkstoff mit zweifacher Wirkung

Ein neuer Wirkstoffkandidat könnte für die Behandlung von Asthma und COPD interessant sein. Das neue an dem Wirkstoff ist, dass er die Wirkungsweise zwei gängiger Medikamentenklassen vereint. Für die Behandlung von Asthma und COPD werden Wirkstoffe eingesetzt, die die Bronchien erweitern und so das Atmen erleichtern. Für die Erhaltungstherapie sind dabei vor allem lang wirksame […]

…/Auszug

Wahnsinnswoche 2018:29

In dieser Woche 141 Patientenkontakte und 14 Terminausfälle. Bis zum 10.9.2018 sind leider keine Termine mehr frei.


Sie brauchen dringend (sofort!!!) ein Attest für irgendeine Behörde? Ich biete Ihnen an, in die offene Sprechstunde zu kommen, dann können wir das schnell erledigen. Sie kommen dann aber nicht in eine der nächsten offenen Sprechstunden, sondern tauchen ohne Anmeldung während meiner vollen Terminsprechstunde auf? Dann muss ich Sie leider wieder wegschicken, auch, wenn Sie sich vorwurfsvoll und abfällig äußern.


Nützliche Informationen zum therapeutischen Drug-Monitoring.


Diese Woche war ziemlicher Rummel um die mit Bagatellfällen überlasteten Notaufnahmen. Der eine fordert deswegen eine Notfallgebühr (oder auch nicht), der andere eine Ausweitung der Sprechstunden, aber bitteschön ohne finanziellen Ausgleich.

Manche halten eine Steuerung durch Zuzahlungen nicht für sinnvoll. Außer diesem und jenem (pdf; Vorsicht: führt zu einer berüchtigten Stiftung) habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. Überlegungen zur Preissensitivität von Patienten gibt’s aber bei Niederegger.

Die seinerzeitige versteckte Beitragserhöhung der Krankenkassen, fälschlicherweise auch als “Praxisgebühr” bezeichnet, hatte zugegebenermaßen kaum einen Steuerungseffekt in den Praxen, wohl aber beim 14%-igen Anstieg der Notfälle nach Abschaffung der Kassengebühr. Vielleicht war das Ganze auch nur ein vordergründiges Ziel, um die versteckte Beitragserhöhung zu kaschieren.

Übrigens sollen die Krankenkassen ihren Pseudowettbewerb mittels Zusatzbeiträgen über die Preissensitivität ihrer BeitragszahlerInnen austragen. Die dürfen das also?

Ausgangsfrage ist doch, ob sich die Notfallversorgung über eine Notfallgebühr reformieren lässt.

Da ich mich in meiner Freizeit seit 15 Jahren immer noch gern mit Sozial- und Gesundheitspolitik befasse, möchte ich mein seit ebenso langer Zeit gebetsmühlenartig vorgetragenes Argument wiederholen: wir haben es (nicht nur in der Notfallversorgung) mit den Folgen einer impliziten Rationierung zu tun. Zu diesem Zweck wurden gesetzliche Vorgaben zur Mengenbegrenzung (mit dem ausdrücklichen Ziel der Beitragssatzstabilität) gemacht, die unmittelbar zur Folge haben, dass Termine beim Vertragsarzt eben ein begrenztes Gut sind. Und wenn dieses Fass überläuft, sucht sich der Patient den Weg des geringsten Widerstandes und läuft in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses, so wie Wasser eben bergab fließt.

In Psychiatrie und Psychotherapie besteht übrigens seit Jahren ein schier unglaublicher Nachfrageüberhang. Selbst wenn ich 80 oder 100 Stunden statt der üblichen 50-60 Wochenstunden arbeiten würde, wäre es nicht genug (und vor allem: ich müsste es unbezahlt tun). Ironischerweise werden die psychiatrischen Notaufnahmen nicht von so genannten Bagatellfällen überrannt – im Gegenteil. Teilweise müssen wir unsere Patienten sogar zum Jagen tragen…

Wenn ich aber höre und lese, dass Leute tatsächlich mit Bagatellen die Notaufnahmen fluten, frage ich mich schon, ob eine kleine Kostenbeteiligung die erwähnte Preissensitivität nicht doch ein wenig verbessern könnte. Gleichzeitig müsste man mal die bestehende Budgetierung bei den Vertragsärzten überdenken und damit einen Anreiz für zusätzliche Notfallbehandlungskapazitäten setzen.


Soulfood: THE COUNT FIVE-‘PSYCHOTIC REACTION