DKG zur KBV-Forderung einer Notaufnahmegebühr: Kliniken lehnen Notfallgebühr ab

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die Forderung des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, eine Gebühr von Patienten zu verlangen, um überflüssige Besuche in der Notaufnahme von Kliniken zu verhindern, entschieden ab. „Eine solche Strafgebühr ist aus unserer Sicht schlicht falsch. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollten zunächst hinterfragen, warum so viele Menschen in die Notfallambulanzen der Kliniken gehen. Mit 11 Millionen Fällen findet der überwiegende Teil der ambulanten Notfallversorgung bereits in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser statt. Das liegt vor allem daran, weil das Angebot im niedergelassenen Bereich nicht ausreichend ist und die KVen ihrem Sicherstellungsauftrag nicht überall gerecht werden. Befragungen zeigen auch, dass niedergelassene Ärzte Patienten in die Krankenhäuser schicken, wenn sie keine Termine frei haben. Von Mittwoch- oder Freitagnachmittag wollen wir erst gar nicht sprechen. Die Patienten jetzt über eine Gebühr bestrafen zu wollen, ist der völlig falsche Weg“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Hinzu komme, dass die Abgrenzung, ob es sich um einen Notfall handelt, in vielen Fällen äußerst problematisch sei. „Ein Patient entscheidet aus seiner subjektiven Wahrnehmung heraus und seine persönliche Betroffenheit kann durchaus so sein, dass er sich als Notfall sieht, ohne nach rein fachlichen Gesichtspunkten tatsächlich eine Notfall zu sein. Hier dann aber eine Gebühr wegen fälschlicher Nutzung einer Notfallambulanz zu erheben, wäre mehr als zweifelhaft“, stellte Baum klar. Zudem gelte der Grundsatz, dass Selbstbeteiligungen nur dann sinnvoll seien, wenn sie steuernd wären, aber nicht notwendige Arztbesuche verhinderten. Bei einer solchen Gebühr liefe man zudem Gefahr, dass gerade sozial schwächere Menschen die Notaufnahme nicht mehr besuchten, aus Angst später eine Gebühr bezahlen zu müssen. Dies könnte in einigen Situationen sogar dramatische Folgen haben. Baum machte deutlich, dass bei der Weiterentwicklung der ambulanten Notfallversorgung dringender Reformbedarf bestehe. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hätte in seinem jüngsten Gutachten Korrekturbedarf angemahnt. „Wir brauchen politische Maßnahmen, um die Probleme zu lösen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regelung, die Organisation der ambulanten Notfallversorgung gleichberechtigt zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern vorzusehen. Dabei muss aber das Wort gleichberechtigt auch tatsächlich mit Leben gefüllt werden. Schon heute machen rund 600 an Kliniken angesiedelte Notfallambulanzen deutlich, dass die Krankenhäuser zur Kooperation bereit sind. Über solche Kooperationen ist es auch besser möglich die Patienten in die geeigneten Versorgungsangebote zu leiten“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Wie die Praxis zeige, gibt es bereits heute sehr gut funktionierende Kooperationsmodelle zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern. Vor allem in weniger dicht besiedelten Regionen könne dies wesentlich zur Versorgungssicherheit beitragen. Hinsichtlich der Finanzierung forderte Baum, dass Notfallleistungen extrabudgetär finanziert werden müssten. Bei Notfällen könne es keine Deckelung geben, das Morbiditätsrisiko müsse von den Krankenkassen getragen werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Gemeinsamer ‚Letter of intent‘ zur elektronischen Verordnung

Die elektronische Verordnung (eVerordnung) wird perspektivisch die bislang üblichen Papierrezepte ablösen. Um verbindliche, deutschlandweite und industrieoffene Standards zu entwickeln, haben die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., der ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V. und der VDARZ – Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V. einen ‚Letter of intent‘ zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung einer eVerordnung verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung eines Modellprojektes, das eine Überführung in die Telematikinfrastruktur erlaubt. Bisherige Ideen zur eVerordnung scheitern gerade an dieser Hürde. Besonderes Augenmerk legen die drei Partner auf die autonome Entscheidung des Patienten, wo und wie die Arzneimittelverordnung in die Apotheke gelangt. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Wir sind kein abgeschlossener Club – alle Apothekenrechenzentren und Softwarehäuser sind eingeladen, sich an der Entwicklung zu beteiligen. Auch später soll jeder Marktteilnehmer die Möglichkeit haben, über standardisierte Übertragungswege und Schnittstellen unsere Systemlösung zu nutzen.“ „Basis unserer technischen Entwicklungen wird die Telematik-Infrastruktur sein. Alle Lösungen, die wir erarbeiten, werden mit ihr kompatibel sein“, erläutert Lars Polap, Vorsitzender des ADAS. Werner Dick, Vorstandsvorsitzender des VDARZ: „Der umfassende Schutz von Patienten- und Rezeptdaten und deren Sicherheit sind für uns das wichtigste Kriterium bei der gemeinsamen Entwicklung der eVerordnung.“ Die drei Partner gehen davon aus, dass – zeitlich begrenzt – ein Nebeneinander von analogen und elektronischen Verordnungen notwendig sein wird. Gemeinsame Pressemitteilung von ABDA, ADAS und VDARZ

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Sachverständigenrat überreicht Gutachten zur besseren Steuerung der Gesundheitsversorgung an Minister Spahn

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hat heute sein Gutachten zur bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn überreicht. Ein Schwerpunkt ist die Notfallversorgung. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wir brauchen eine bessere Vernetzung und Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Das Gutachten zeigt: Gerade die Notfallversorgung müssen wir auf neue Füße stellen. Deshalb wollen wir ambulante und stationäre Versorgung künftig „an einem Tresen“ organisieren. Gemeinsame Notfallleitstellen und Integrierte Notfallzentren sind hier der richtige Weg. Ich freue mich auf den politischen und fachlichen Austausch, der die Empfehlungen des Sachverständigenrates aufgreift. “ Im Rahmen eines Symposiums am 26. September 2018 wird der Sachverständigenrat die Ergebnisse des Gutachtens der Fachöffentlichkeit präsentieren. Im Oktober und November 2018 wird der Rat Gutachtenthemen und -empfehlungen, die schwerpunktmäßig die Bundesländer betreffen, bei vier Regionalkonferenzen vorstellen und mit gesundheitspolitischen Vertretern der Länder diskutieren. Der Sachverständigenrat ist ein interdisziplinäres Gremium. Er analysiert seit über 30 Jahren regelmäßig die aktuelle Entwicklung und die Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems. Dabei zeigt er auch konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen und Rahmenbedingungen auf. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Uniklinik RWTH Aachen vernetzt sich mit elektronischer Gesundheitsakte der Techniker Krankenkasse – „TK-Safe“

Als erste Universitätsklinik ist die Uniklinik RWTH Aachen ab sofort mit der elektronischen Gesundheitsakte der Techniker Krankenkasse (TK), „TK-Safe“, vernetzt. TK-Versicherte bekommen auf Wunsch ihren Entlassungsbrief aus der Krankenhaus-Software der Aachener Uniklinik direkt in ihre Gesundheitsakte übertragen. „Wir freuen uns sehr, dass wir die Uniklinik Aachen für eine Kooperation gewinnen konnten. Damit bekommen Patientinnen und Patienten Einblick in ihre Gesundheits- und Krankheitsdaten und können sie selbst managen“, sagt Barbara Steffens, Leiterin der TK in NRW. TK-Safe ist ein digitaler Datentresor, auf den überall und jederzeit per Smartphone über die TK-App zugegriffen werden kann. Entwickelt wurde die Gesundheitsakte mit der IBM Deutschland GmbH. Viele weitere Krankenhausbetreiber und Kliniksoftwareanbieter haben bereits ihre Absicht bekundet, sich ebenfalls anzuschließen. Bislang liegen medizinische Daten dezentral bei Ärzten, Krankenhäusern, Therapeuten oder Krankenkassen. „Wir finden es wichtig, dass auf diesem digitalen Weg den Patienten direkt ihre Behandlungsergebnisse zugänglich gemacht werden. Das ist entscheidend für den Erfolg der Weiterbehandlung und bietet einen echten Mehrwert für den Patienten“, betont Dipl.-Kfm. Peter Asché, Kaufmännischer Direktor und Vorstandsmitglied der Uniklinik RWTH Aachen. TK-Safe schafft Transparenz Bis jetzt hatten Patienten keinen direkten Zugriff auf ihre eigenen medizinischen Informationen. Sie mussten sie mühsam bei verschiedenen Ärzten und Krankenhäusern anfragen und zusammentragen. TK-Safe schafft Transparenz und fördert die informationelle Selbstbestimmung der Patienten. Sie werden zum Manager ihrer eigenen Gesundheit. Nur sie haben Zugriff auf alle relevanten medizinischen Informationen und sie bestimmen, ob und wem sie die Daten zur Einsicht freigeben. Weder die TK noch IBM können darauf zugreifen. Über die TK-App können sich TK-Versicherte für den erweiterten Anwendertest von TK-Safe registrieren. Pressemitteilung der Uniklinik RWTH Aachen

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AOK Baden-Württemberg und ver.di zum Landeskrankenhausgesetz

Der Ausschuss für Soziales und Integration des Landtags Baden-Württemberg hat sich am Donnerstag (28.06.2018) zwar grundsätzlich für die Möglichkeit der Aufnahme von Qualitätskriterien in die Landeskrankenhausplanung ausgesprochen; eine verbindliche Regelung ist jedoch weiterhin nicht vorgesehen. Der vorliegende Entwurf zur Novelle des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) bleibe an dieser Stelle zu vage: „Die Politik muss konkret sagen, welche Qualität die Menschen im Land von Krankenhäusern wirklich erwarten dürfen und wo und wie das verankert wird. Kann-Regelungen helfen da nur begrenzt weiter“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Martin Gross, Landesbezirksleiter ver.di Baden-Württemberg, am Freitag (29.06.2018) in Stuttgart. Das Vertrauen von Patientinnen und Patienten in die über 260 Krankenhäuser in Baden-Württemberg sei laut Hermann ein hohes Gut, das nicht angekratzt werden dürfe. Die notwendige Ausstattung, genügend und gut geschultes Personal und die passende Infrastruktur sind dafür wesentliche Eckpfeiler: „Gute Pflege gibt es nur mit guter Arbeit. Ein strukturiertes und gestuftes Verfahren zur Berücksichtigung der Qualität bei Planungsentscheidungen ist besser als die finanzielle Bestrafung von Qualitätsmängeln“, so Gross. Kriterien für Qualität in den Kliniken hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf wissenschaftlicher Grundlage als planungsrelevante Qualitätsindikatoren geschaffen. Diese sollen laut G-BA gleichrangig neben den bisherigen maßgebenden Parametern Bedarf, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit gelten. „An der Berücksichtigung dieser Qualitätsindikatoren führt kein Weg vorbei, zumal Behandlungsqualität allgemeingültig ist und eben nicht an Landesgrenzen Halt macht“, so Hermann. Sonst drohe eine Entwicklung, dass Menschen in anderen Bundesländern perspektivisch strukturell qualitativ höherwertig versorgt werden könnten als in Baden-Württemberg, und das wolle sicherlich niemand. Hermann und Gross sind sich einig, dass die Aufnahme von landesweit verbindlichen Qualitätsvorgaben und ein institutionalisiertes Verfahren zur Bewertung der Qualitätsindikatoren in das LKHG der beste Weg sind. Als Bestandteile eines solchen strukturierten Verfahrens bieten sich an: •    Nutzung krankenhausinterner Einrichtungen zur Qualitätsverbesserung. •    Begleitung durch externe Einrichtungen zur Qualitätsverbesserung (Beratung, Peer-Reviews usw.). •    Bei Fortbestehen von Qualitätsabweichungen daraus abgeleitete planerische Entscheidungen.

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Veranstaltung am 17. Mai: Leben mit Lebensmittelallergie

Veranstaltung am 17. Mai: Leben mit Lebensmittelallergie

ECARF und Allergy Girl Eats: Veranstaltung „Leben mit Lebensmittelallergie: What we talk about when we talk about food allergies“ ein. Der Beitrag Veranstaltung am 17. Mai: Leben mit Lebensmittelallergie erschien zuerst auf ECARF. Lesen Sie weiter auf: Veranstaltung am 17. Mai: Leben mit Lebensmittelallergie Quelle: ECARF | Magazin Titelbild/Grafik by European Centre for Allergy Research […]

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Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung rät zur Patientenverfügung

Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung rät zur Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist wichtig, wenn durch Unfall, Krankheit oder Alter der eigene Wille nicht mehr ausgedrückt werden kann. Denn: Angehörige dürfen im Ernstfall keine medizinischen Entscheidungen treffen. Darauf weist Christian Bredl, Chef der Techniker Krankenkasse (TK) in Bayern, hin. Er rät deshalb dazu, rechtzeitig eine Patientenverfügung schriftlich zu fixieren. Lesen Sie weiter auf: Der Patienten- […]

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DGUV: Berufskrankheiten – Entwicklung nur teilweise erfreulich

DGUV: Berufskrankheiten – Entwicklung nur teilweise erfreulich

2017 ist bei vielen Berufskrankheiten ein Rückgang der Fallzahlen gegenüber 2016 zu verzeichnen, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Sie setzt weiter auf Prävention im Job wie in der Freizeit. Bei Asbest ist der Zug allerdings schon abgefahren. Lesen Sie weiter auf: DGUV: Berufskrankheiten – Entwicklung nur teilweise erfreulich Quelle: Ärzte Zeitung | Hautkrankheiten Titelbild/Grafik by […]

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