Der Generika- und OTC-Hersteller Stada erwirbt für einen nicht genannten Betrag die Vertriebsrechte an dem medizinischen Anti-Schuppenshampoo „Nizora“ in Europa, Afrika sowie in Ländern des mittleren Ostens. Verkäufer ist das US-Pharmaunternehmen Janssen. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/haut-krankheiten/article/967250/unternehmen-stada-stockt-markenportfolio-schuppenshampoo.html
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Tropische Früchte: Oxfam warnt vor Bananenschwindel in deutschen Supermärkten
In Deutschland kleben auf Bananen und Ananas Nachhaltigkeitssiegel – in Südamerika leiden Arbeiter trotzdem unter katastrophalen Bedingungen, kritisieren die Menschenrechtler. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tropische-fruechte-oxfam-grosser-bananenschwindel-in-deutschen-supermaerkten-1.3012951?source=rss
Histaminbildung in Lebensmitteln: Welche Faktoren haben Einfluss?
Wurde bei Ihnen eine Histaminintoleranz diagnostiziert, ist es nicht nur wichtig, dass Sie Ihre individuelle Toleranzgrenze bezüglich der Aufnahme histaminhaltiger Lebensmittel kennen oder herausfinden. Damit Sie diese dann auch möglichst einhalten können, um die typischen Beschwerden, die bei einem Überschuss
Zahnärzte Niedersachsens lehnen e-Card ab
Alle 50 gewählten Delegierten waren am 25. Mai 2013 zur ordentlichen Frühjahrssitzung der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) nach Hannover gekommen.
Einigkeit bestand bei den Delegierten in der Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte und der geplanten sog. Mehrwertdienste.
Der Wortlaut des e-Card-Antrags und seine Begründung:
„Gegen die elektronische Gesundheitskarte mit Online-Anbindung und verpflichtendem VSDM
Die Vertreterversammlung der KZV Niedersachsen lehnt das Projekt ‚elektronische Gesundheitskarte‘ auch in der jetzt weitergeführten Form weiterhin ab und fordert den Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auf, diesen Beschluss zu berücksichtigen.
Begründung:
Keine Vertragszahnarztpraxis darf verpflichtet bzw. gezwungen werden, die originäre Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen, den Versichertenstammdatenabgleich (VSDM), durchzuführen. Sollte sich diese Minimalforderung der Zahnärzteschaft nicht durchsetzen lassen, muss das für die weitere Mitarbeit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung in der gematik Konsequenzen haben.“
Der Antrag wurde einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.
Dr. Lutz Riefenstahl, Gronau (Leine)