Im Mai hatte der 121. Deutsche Ärztetag eine Änderung von § 7 Abs. 4 der Muster-Berufsordnung beschlossen. Nach dieser Vorschrift ist ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und …
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