Forscher sind der Entwicklung eines universellen Influenza-Impfstoffs einen Schritt näher gekommen. Lesen Sie weiter auf: RNA-Impfstoff: Universelle Influenza-Vakzine im Tierversuch erfolgreich Quelle: Ärzte Zeitung | Immunologie Titelbild/Grafik by Ärzte Zeitung Online
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Aids-Stiftung: 2015 Anstieg bei Unterstützungsleistung
Die Deutsche Aidshilfe verzeichnet für 2015 im Vergleich zu 2014 eine Steigerung um 26,4 Prozent auf etwas mehr als 1,5 Millionen Euro Unterstützungsleistungen. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/infektionskrankheiten/aids/article/919618/aids-stiftung-2015-anstieg-unterstuetzungsleistung.html
Bertelsmann/Mohn im Sprechzimmer und am Krankenbett
Eine ausführliche Analyse von Dr. Rudolph Bauer über die Einflussnahme des Bertelsmann-Konzerns auf das Gesundheitswesen. Aus aktuellem Anlass, die Gematik hat trotz aller Kritik an dem Mammut – Projekt kürzlich den Vertrag mit der Firma ARVATO für den Online-Rollout der eGK um weitere Jahre verlängert.
Dr. Rudolph Bauer war von
1972 bis 2002 Professor für Sozialpädagogik an der Universität Bremen.
Zahlreiche Publikationen zu sozial- und friedenspolitischen Themen.
Literarische Veröffentlichungen und Ausstellungen von Bildern und
militarismuskritischen Collagen. In BIG Nr. 1/2017 schrieb Rudolph Bauer
unter dem Titel „Bewußtseinsindustrielle Mobilmachung“ über die Medien
im Besitz des Bertelsmann- Konzerns.
http://www.businesscrime.de/bertelsmannmohn-im-sprechzimmer-und-am-krankenbett/
Werden alle bisherigen Krankenversichertenkarten (KVK) ab 1.1.2014 schlagartig ungültig?
Diverse Krankenkassen setzen im Augenblick ihre kritischen Versicherten massiv unter Druck mit dem Hinweis, dass ihre bisherige Krankenversichertenkarte, selbst wenn mit einem längeren Ablaufdatum versehen, ab 1.1.2014 schlagartig ungültig werden würde. Alle Anfragen an die Krankenkassen, wo das denn so stünde, verliefen bislang erfolglos.
Wie ist die faktische Lage?
Diese Regelungen stehen in keinem Gesetz sondern in einer untergesetzlichen Regelung, dem sogenannten Bundesmantelvertrag Ärzte (BMÄ) der gerade geändert worden ist. Am 27.9.2013 wurde dieser erstmalig veröffentlicht als CD Beilage zum Deutschen Ärzteblatt, der neue BMÄ 2013, mit Protokollnotizen, aber ohne die Anhänge, die aber für die Frage der e-GK Regelungen besonders interessant sind! Aus den nicht veröffentlichten Anlagen zum BMÄ geht tatsächlich hervor, dass die Krankenkassen zum 1.1.2014 alle bisherigen „alten“ Krankenversichertenkarten für ungültig erklären.
ABER:
Im veröffentlichten Haupttext des BMÄ steht auch Folgendes:
„§ 19 (2) 1Solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die Krankenversichertenkarte gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen.“(BMÄ 2013)
Und:
Die Krankenkassen müssen, wenn sie denn das „Ungültig-Werden“ faktisch durchsetzen wollen, aktiv selbst die alten Karten vom Versicherten einziehen (das steht übrigens auch im Sozialgesetzbuch). Dass das praktisch nicht wirklich möglich ist, ist wohl auch beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen jedem klar. Da die Kartenlesegeräte in den Arztpraxen sowohl die alten wie auch die neuen Karten auslesen können wird es also auch nach dem 1.1.2014 möglich sein, dort die alten Karten für die Behandlung zu nutzen, sofern sie noch nicht abgelaufen sind, hier ein Zitat aus der aktuellen Info einer kassenärztlichen Vereinigung an ihre Mitglieder von vorgestern:
►► Elektronische Gesundheitskarte
„Ab Januar 2014 gilt offiziell nur noch die e-GK als gültiger Versicherungsnachweis der Patienten. Im Rahmen einer unbefristeten Übergangsregelung können aber die alten Krankenversichertenkarten weiterhin in das PVS eingelesen werden. Auf Basis der „alten“ KVK können also auch in Zukunft Leistungen abgerechnet oder veranlasst und Verordnungen und Bescheinigungen ausgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkassen ihre Versicherten eingehend auffordern werden, bis Jahresende ein Lichtbild zwecks Ausstellung der eGK einzureichen, soweit dies noch nicht erfolgt ist.“(KV Telegramm HH 27.9.2013)
Man kann also jedem, der noch eine KVK mit einem späteren Ablaufdatum besitzt, nur empfehlen, sich bei der Kasse nach der Rechtsgrundlage für das „Ungültig-Werden“ zu erkundigen. Und allen, die keine gültige KVK haben, bei ihrer Krankenkassen um einen schriftlichen Behandlungsausweis zu bemühen für jeweils ein Quartal falls sie nicht gewillt sind, ein Foto für die Ausstellung einer neuen e-GK einzureichen. Medizin-Rechtler haben mehrfach nachgewiesen, dass die Frage des Versichertenstatus an sich nicht vom Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte abhängig ist.
Dr.Silke Lüder