Achtung: DSGVO-Abmahnung wegen fehlerhafter Datenschutzerklärung gerechtfertigt!

Das Landgericht Würzburg hat in einem aktuellen Beschluss vom 13.09.2018 (11 O 1741/18 UWG) entschieden, dass eine Abmahnung auf Grundlage der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wegen einer unzureichenden Datenschutzerklärung gerechtfertigt ist. Die Entscheidung Das Landgericht führte in seiner Entscheidung aus, dass dem Antragsteller ein Verfügungsanspruch auf Unterlassung zustehe, da die Antragsgegnerin, hier eine Rechtsanwältin, bezüglich ihrer Homepage …