Das neue TSVG – Belastung auch für Krankenhäuser?

Mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) reagiert die Bundesregierung auf verschiedene Herausforderungen in der ambulanten Versorgung. Als Nebenwirkung ist auf einmal ist die MVZ-Gründung durch Krankenhäuser mitten in der Diskussion. Viele Krankenhausträger haben bislang allenfalls mit einem halben Auge auf den Referentenentwurf zum TSVG geschaut. Ein Schärfen des Blickes lohnt sich …