Mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) reagiert die Bundesregierung auf verschiedene Herausforderungen in der ambulanten Versorgung. Als Nebenwirkung ist auf einmal ist die MVZ-Gründung durch Krankenhäuser mitten in der Diskussion. Viele Krankenhausträger haben bislang allenfalls mit einem halben Auge auf den Referentenentwurf zum TSVG geschaut. Ein Schärfen des Blickes lohnt sich …
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