Haferflocken nehmen die meisten höchstens mit dem Müsli zu sich. Dabei war Hafer bis ins 19. Jahrhundert eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel und allseits bekannt für seine heilende Wirkung. Wir verraten Ihnen, welche positiven Eigenschaften die Flocken besitzen. Sechs Gründe, warum Sie öfter H …/Auszug Lesen Sie weiter auf: Gesund für Haut und Darm: Haferflocken sind […]
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Bild: fotoliaBetablocker zur Behandlung von Herzschwäche werden Patienten, die auch an COPD leiden, oftmals vorenthalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung aus Großbritannien, in die Daten aus über 500 Arztpraxen eingeflossen sind. Diese Unterversorgung entspricht nicht den aktuellen Empfehlungen der
„Drogenpolitik“ mit der Kalaschnikow
Die Separatisten in den abtrünnigen „Volksrepubliken“ im Osten der Ukraine drangsalieren Dealer, Süchtige und sogar Sozialarbeiter – in einem „Krieg gegen Drogen“, der die HIV-Raten in die Höhe zu treiben droht.
E-Card:Kassen dürfen Fotos nicht dauerhaft speichern
so titelt die Ärztezeitung am 18.9.2017.
Eine solche “Speicherung auf Vorrat” widerspricht dem Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit und verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschied das Sozialgericht Berlin (AZ.: S208 KR 2111/16)
Hier das Urteil in Kurzversion:
In den Leitsätzen begründet das Gericht:
” 1. Sobald eine Krankenkasse die elektronische Gesundheitskarte mit einem
Lichtbild des Versicherten ausgestellt hat, hat die Krankenkasse das
Lichtbild zu löschen.
2. Die Speicherung des Lichtbildes bzw. die
Kenntnis des äußeren Erscheinungsbildes eines Versicherten ist für die
Krankenkasse nur bis zur Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte
notwendig.
3. Die fortwährende Speicherung kann nicht damit
begründet werden, dass auf diese Weise im Bedarfsfall die Ausstellung
einer Ersatzkarte erfolgen kann.”(siehe Website Sozialgericht Berlin)