Zwei Tage voll aktueller Forschungsergebnisse aus der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde bietet die diesjährige Fortbildungsveranstaltung HNO Update. Lesen Sie weiter auf: HNO Update: Umfassender Rundumblick über die HNO-Heilkunde Quelle: Ärzte Zeitung | Allergien Titelbild/Grafik by Ärzte Zeitung Online
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Vorratsdatenspeicherung: Bürgerrechtler ziehen vor Bundesverfassungsgericht
Aus einem Bericht des Ärztenachrichtendienstes ÄND:
“Prominente und Aktivisten wollen die Telefon- und
Internetüberwachung aufhalten: Sie legen gemeinsam Verfassungsbeschwerde
in Karlsruhe gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein.
Denn durch das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer
Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ soll ab Sommer 2017 gespeichert
werden, wer wann wo mit wem per Telefon kommuniziert und im Internet
unterwegs ist.
Lüder: “Die Vertraulichkeit der ärztlichen Verbindungsdaten ist besonders wichtig.”
„Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Prinzip der
Vorratsdatenspeicherung, weil dadurch die Telekommunikation aller
Menschen in Deutschland nicht mehr vertraulich ist. Der Tagesablauf von
allen Mobilfunknutzern wird genauso vollständig ausgeforscht wie die
individuelle Internetnutzung – und auch die Kommunikation mit
Berufsgeheimnisträgern, wie von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen und
Journalisten“, heißt es in einer Presseerklärung der initiative, die
maßgeblich von der Organisation Digitalcourage und dem Arbeitskreis
gegen Vorratsdatenspeicherung getragen wird.
Die Vorratsdatenspeicherung sei damit ein unverhältnismäßiger
Eingriff in die Grundrechte des Telekommunikationsgeheimnisses sowie der
Informations- und Pressefreiheit, wobei der tatsächliche Nutzen der
Vorratsdatenspeicherung nicht nachgewiesen worden sei. „Eine Auflistung
aller existierenden Überwachungsgesetze (Überwachungsgesamtrechnung)
macht deutlich, dass das Maß für Telefon- und Internetüberwachung längst
übervoll ist.“
Auch Dr. Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freie
Ärzteschaft, unterstützt den Gang nach Karlsruhe: “Die Vertraulichkeit
der ärztlichen Verbindungsdaten ist besonders wichtig und muss geschützt
werden, ansonsten kann die ärztliche Schweigepflicht nicht mehr gewahrt
werden. Alleine der Telefonanruf eines Patienten bei einer Praxis für
Psychiatrie oder einer HIV Schwerpunktpraxis ist schon einen Tatsache,
mit der Menschen erpresst werden können. Die anlasslose Überwachung der
gesamten Bevölkerung bietet keinen Schutz vor Terrorismus, schränkt aber
massiv die Persönlichkeitsrechte aller ein”, so die
Allgemeinmedizinerin am Montag.
Mehr als 30.000 Menschen haben die Verfassungsbeschwerde bislang
durch ihre Unterschrift unterstützt. Weitere Informationen finden Sie
auf diesen Seiten:”
Quelle: Ärztenachrichtendienst ÄND 28.11.2016 mit freundlicher Genehmigung des ÄND