Nach zwei Fällen in UK sind Importe von Affenpocken auch in Deutschland möglich, so das RKI. Lesen Sie weiter auf: Reisemedizin: Affenpocken nach England importiert Quelle: Ärzte Zeitung | Immunologie Titelbild/Grafik by Ärzte Zeitung Online
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Datenexperten warnen: Elektronische Gesundheitskarte völlig ungeeignet für geplante Funktion
Pressemitteilung der Aktion ” Stoppt-die-eCard” nach dem Aktionstreffen in Hamburg am 29. 4. 2016
http://www.presseportal.de/pm/72083/3316719
Hamburg (ots) – In Hamburg hat sich am Freitag die
bundesweite Initiative “Aktion: Stoppt die e-Card” getroffen, um den
Stand der Einführung des politisch verordneten zentralen
Medizindatennetzes kritisch zu betrachten. Dabei wurde klar: Die 70
Millionen ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarten entsprechen
nicht dem Sicherheitsniveau, welches notwendig ist, um als
Zugangsschlüssel für die sogenannte Telematikinfrastruktur zu dienen.
Die Milliardenausgaben der vergangenen zehn Jahre sind verlorenes Geld,
vergleichbar mit anderen gescheiterten staatlichen Mammutprojekten wie
dem Berliner Flughafen.
weiter lesen:
3 Athletes #TackleAsthma to Help AAFA
Asthma feels like an anaconda wrapping around your chest. Every breath hurts and panic sets in. – Kathy, Community Director for the Asthma and Allergy Foundation of America (AAFA), training for a half century (50-mile) bike ride These words used
E-Card:Kassen dürfen Fotos nicht dauerhaft speichern
so titelt die Ärztezeitung am 18.9.2017.
Eine solche “Speicherung auf Vorrat” widerspricht dem Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit und verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschied das Sozialgericht Berlin (AZ.: S208 KR 2111/16)
Hier das Urteil in Kurzversion:
In den Leitsätzen begründet das Gericht:
” 1. Sobald eine Krankenkasse die elektronische Gesundheitskarte mit einem
Lichtbild des Versicherten ausgestellt hat, hat die Krankenkasse das
Lichtbild zu löschen.
2. Die Speicherung des Lichtbildes bzw. die
Kenntnis des äußeren Erscheinungsbildes eines Versicherten ist für die
Krankenkasse nur bis zur Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte
notwendig.
3. Die fortwährende Speicherung kann nicht damit
begründet werden, dass auf diese Weise im Bedarfsfall die Ausstellung
einer Ersatzkarte erfolgen kann.”(siehe Website Sozialgericht Berlin)