Atemprobleme bei chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) können durch die gezielte Lungendenervierung (Targeted Lung Denervation TLD) signifikant verbessert werden. Die Methode scheint zudem sicher zu sein. Das zeigen erste Ergebnisse einer klinischen Studie, die Forschende auf dem diesjährigen internationalen Kongress der European Respiratory Society (ERS) in Paris vorgestellt haben. Für die doppelblind randomisierte AIRFLOW 2-Studie erhielten Betroffene […]
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Wenn Frauen wieder aufblühen können
Gewalt an Frauen ist eines der Themen, das uns alle was angeht. Es passiert nicht irgendwo weit weg in Afrika. Nein, es geschieht auch bei uns – es ist unter uns und um uns herum. Überall werden Frauen sexuell misshandelt. An manchen Teilen der Erde mehr, an manchen weniger. Aber egal wo es geschieht – […]
Health Care Rule That Could Affect Those With Chronic Conditions Is Finalized
The Trump Administration released a final rule expanding the scope and applicability of association health plans (AHPs). The Department of Labor’s rule implements President Trump’s October 2017 executive order which directed agencies to change existing regulations to provide consumers with
Pressekonferenz zum eCard-Prozeß in Düsseldorf: Die Patienten sollen keine Kartenfotos einschicken!
Im Anschluß an die Urteilsverkündung im eGK-Prozeß vor dem Sozialgericht fand in Düsseldorf die Pressekonferenz zum Prozeß zur eGK statt.
Veranstalter waren die Versichertenorganisation Neuanfang und die IPPNW.
Teilnehmer: Wolfgang Linder, Kommittee für Grundrechte und Demokratie; Silke Lüder, Bündnis “Stopp die eCard”, Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt des Versichertenklägers; Kathrin Vogler, MdB der Linken und Md Gesundheitsauschusses des Bundestags. Moderatorin: Elke Steven, Grundrechtekommittee.
Rechtsanwalt Jan Kuhlmann trug vor, dass es nach der Klageabweisung durch das SG Düsseldorf neben der Berufung, die zum LSG in Essen führe, auch die Möglichkeit der Sprungrevision direkt zum Bundesverfassungsgericht gebe, wenn die Gegenseite (hier die Krankenkasse des klagenden Versicherten) zustimme. Eine solche Zustimmung sei durchaus denkbar, da die Kasse, wie einige andere Kassen offenbar auch, selbst kein sonderliches Interesse an der eGK habe, sondern sich durch anhängige IT-und weitere Verpflichtungen in ihrer Autonomie möglicherweise eher behindert sieht. Schließlich seien die Kassen auch wider Willen durch die Gesetzgebung 2010 und 2011 verpflichtet worden, 10% bzw. dann 70% der Mitglieder mit der eGK auszustatten (wie Vogler später ergänzte).
Grundsätzlich kann nach Kuhlmann nur das BVerfG die Gesetzesgrundlagen der eGK ändern, so dass am Ende eine Verfassungsklage stehen muß.