Fasten liegt im Trend: Immer mehr Deutsche halten es für gesundheitlich sinnvoll. Die Zahl der Fasten-Befürworter stieg in den vergangenen Jahren stetig an. Lag sie vor acht Jahren noch bei 53 Prozent, sind es nun 63 Prozent – ein Plus von fast 20 Prozent. Vor allem unter jungen Menschen ist der bewusste Verzicht weit verbreitet. […]
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Warum war der Spruch "Essen Sie Ihre Karotten" immer ein guter Rat! ?
Sicherlich wurde Ihnen in Ihrer Kindheit immer wieder erklärt: “Iss viele Karotten – sie sind gut für Deine Augen”. Es ist etwas Wahres an diesem alten Sprichwort, denn die Carotinoide aus Karotten sind wichtig für Ihre Augen, sie enthalten Vitamin A. Allerdings ist das Astaxanthin das ultimative Carotinoid für die Gesundheit der Augen und Verhütung einer Blindheit.
2×50 sind +1
Vigantoletten 90 Stück, 6,87€ (= 7,6 ct/Stück) Vigantoletten 100 Stück, 7,49€ (= 7,4 ct/Stück) Vigantoletten 50 Stück, 4,24€ (= 8,4 ct/Stück) Position 1 und 2 sind von heute auf morgen außer Vertrieb, Zitat des freundlichen Apothekers von nebenan: “Herr Doktor Kinderdok, Sie haben da 100 Stück Vigantoletten aufgeschrieben, können Sie das bitte ändern in 2 […]
Pressekonferenz zum eCard-Prozeß in Düsseldorf: Die Patienten sollen keine Kartenfotos einschicken!
Im Anschluß an die Urteilsverkündung im eGK-Prozeß vor dem Sozialgericht fand in Düsseldorf die Pressekonferenz zum Prozeß zur eGK statt.
Veranstalter waren die Versichertenorganisation Neuanfang und die IPPNW.
Teilnehmer: Wolfgang Linder, Kommittee für Grundrechte und Demokratie; Silke Lüder, Bündnis “Stopp die eCard”, Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt des Versichertenklägers; Kathrin Vogler, MdB der Linken und Md Gesundheitsauschusses des Bundestags. Moderatorin: Elke Steven, Grundrechtekommittee.
Rechtsanwalt Jan Kuhlmann trug vor, dass es nach der Klageabweisung durch das SG Düsseldorf neben der Berufung, die zum LSG in Essen führe, auch die Möglichkeit der Sprungrevision direkt zum Bundesverfassungsgericht gebe, wenn die Gegenseite (hier die Krankenkasse des klagenden Versicherten) zustimme. Eine solche Zustimmung sei durchaus denkbar, da die Kasse, wie einige andere Kassen offenbar auch, selbst kein sonderliches Interesse an der eGK habe, sondern sich durch anhängige IT-und weitere Verpflichtungen in ihrer Autonomie möglicherweise eher behindert sieht. Schließlich seien die Kassen auch wider Willen durch die Gesetzgebung 2010 und 2011 verpflichtet worden, 10% bzw. dann 70% der Mitglieder mit der eGK auszustatten (wie Vogler später ergänzte).
Grundsätzlich kann nach Kuhlmann nur das BVerfG die Gesetzesgrundlagen der eGK ändern, so dass am Ende eine Verfassungsklage stehen muß.