Die Nikotinentwöhnung dient vor allem der Lebensqualität und ist deshalb nicht erstattungsfähig. Lesen Sie weiter auf: Bundessozialgericht: Kein Nikotin-Ersatz auf Kasse Quelle: Ärzte Zeitung | Asthma/COPD Titelbild/Grafik by Ärzte Zeitung Online
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