Aktuelle Erhebungen legen nahe, dass Schwangere die Risiken des Dampfens unterschätzen und fälschlicherweise davon ausgehen, dass E-Zigaretten bei der Entwöhnung von Tabakzigaretten helfen. E-Zigaretten sind aber nicht zu verharmlosen! Darauf weisen die Lungenärzte der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) und der Deutschen Lungenstiftung (DLS) anlässlich des Weltnichtrauchertags 2019 hin. Anlässlich des Weltnichtrauchertags 2019 […]
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Sozialgericht Augsburg: Teilerfolg für Kläger gegen die eGK
Der Kläger Rolf D. Lenkewitz hat einen umfangreichen
Bericht über Verlauf und Ergebnisse der Verhandlung veröffentlicht.
In der Hauptsache wurde die Klage – wie nach der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu erwarten war – zurückgewiesen und
der Kläger auf den Instanzenweg verwiesen. Rolf D. Lenkewitz berichtet trotzdem
über eine „aufgeschlossene Richterin und kooperative Krankenkasse“. Als
Teilerfolg bewertet er die Bereitschaft seiner Krankenkasse, ihm und seinen Familienangehörigen
ab sofort wieder quartalsweise im Vorhinein Behandlungsscheine zur Vorlage bei
Ärztinnen und Ärzten zuzusenden.
Bei Interesse hier weiterlesen:
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Kassen geben endlich zu: Alte Versichertenkarten weiter nutzbar
Der GKV-Spitzenverband hat eine Erklärung zur Diskussion
um die Gültigkeit der noch nicht abgelaufenen Krankenversicherungskarten
abgegeben. Diese seien auch über den 1. Januar 2014 hinaus anwendbar.
Die Kassen bestätigen damit nun doch die Auffassung von KBV und KVen.
„Wir
wollen nicht, dass Personen, die aus welchem Grund auch immer nach dem
Jahreswechsel lediglich über eine alte Krankenversichertenkarte
verfügen, bei der Behandlung in der Arztpraxis ein Problem bekommen“,
schreibt der GKV-Spitzenverband. Die Ärzte könnten vorübergehend noch
die alte Versichertenkarte akzeptieren und auch ihre Leistungen mit den
Krankenkassen damit abrechnen.” (zitiert aus Bericht Ärztenachrichtendienst ÄND 28.12.2013, Foto GKV)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) welche als Vertragspartner des Spitzenverbandes Bund der Kassen den betreffenden Bundesmantelvertrag Ärzte mit Gültigkeit 1.10.2013 unterzeichnet hat, gibt als aktuelle offizielle Stellungnahme erneut Folgendes an (Website):
“Alte” Krankenversichertenkarte auch ab 1. Januar 2014 noch gültig 20.12.2013
” Ab 1. Januar 2014 gilt die elektronische
Gesundheitskarte (eGK). Wer aber bis dahin noch keine eGK von seiner
Krankenkasse erhalten hat, kann weiterhin die „alte“
Krankenversichertenkarte (KVK) nutzen. Die Lesegeräte in den Arztpraxen
sind in der Lage, sowohl die eGK als auch die KVK einzulesen. Die KBV
geht davon aus, dass die Krankenkassen im Laufe des Jahres 2014 alle
Versicherten mit der eGK ausstatten werden.”(KBV Website)
Millionen Bundesbürger lehnen die e Card ab
Seit Monaten sind Millionen Bundesbürger von ihren Krankenkassen mit nicht zutreffenden Argumenten unter Druck gesetzt worden. Die von den Kassen intern so genannten ” Verweigerer” wurden mit dem Argument “Ab ersten Janaur 2014 müssen Sie entweder eine eCard vorzeigen beim Arzt, anderenfalls zahlen Sie selbst die Rechnung” von vielen Kassen regelrecht genötigt, sich eine elektronische Gesundheitskarte ausstellen zu lassen.
Nun gibt also der Spitzenverband Bund der Kassen selbst zu, dass man mit einer bisherigen Karte mit noch gültigem Datum auch nach dem 1.1.2014 weiter zum Arzt gehen kann, ohne in die Verlegenheit zu kommen, die Rechnung selbst zahlen zu müssen.
Es gibt noch Millionen von Bürgern, die ihre alten Karten weiter nutzen wollen. Die Kassen behaupten, dass nur noch 5 % der Versicherten sich keine elektronische Gesundheitskarte haben ausstellen lassen. Selbst wenn das stimmen würde, ginge es immerhin um 3,5 Millionen Menschen.
In Wirklichkeit sind es viel mehr. Die KBV schätzte kürzlich, dass 20 % der Versicherten noch keine eGK haben. Der AOK Bundesverband hat im November 2013 eine offizielle Ausschreibung veröffentlicht, bei der für ca. 16 % der Versicherten von 10 AOKs Firmen gesucht wurden, die in der Lage sind, die entsprechenden Versicherten-Fotos für die elektronischen Karten einzusammeln.
Man kann also davon ausgehen, dass noch deutlich mehr als 3,5 Millionen Bürger ihre bisherigen Versichertenkarten vorläufig weiter nutzen werden.