Teilweiser Haarausfall: Krankenkasse muss Echthaarteil zahlen

Unauffälliger Haarersatz ist teuer. Frauen mit teilweisem Haarausfall können aber die Auslagen für ein Echthaarteil von der Krankenkasse erstattet bekommen – wenn medizinische Gründe vorliegen. Lesen Sie weiter auf: Teilweiser Haarausfall: Krankenkasse muss Echthaarteil zahlen Quelle: Journal Med | Patientenbereich Titelbild/Grafik by Journal Med | rs media GmbH

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