Bestimmte Stoffwechselprodukte, die beim Abbau von Fetten, Proteinen und Kohlenhydraten im Körper gebildet werden, können vorhersagen, ob Ersthelfer, die im September 2001 am World Trade Center giftigem Staub ausgesetzt waren, später eine Lungenerkrankung entwickeln. Dies hat eine neue Studie ergeben. Laut Forschern der New York University (NYU) School of Medicine sind ihre Untersuchungen die ersten, […]
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Völlig unsichere Gesundheits-APPs?
In einer Pressemitteilung beleuchtet Prof.Dr.Hartmut Pohl heute für die Gesellschaft für Informatik die fragliche Sicherheit von “Gesundheits-APPS”.
https://gi.de/meldung/voellig-unsichere-gesundheits-apps/
“Der Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) begrüßt im Rahmen der Digitalisierung ausdrücklich das zunehmende Angebot an Gesundheits-Apps für die über 80 Millionen Versicherten – warnt aber gleichzeitig vor allzu unbegründetem Vertrauen in die bisherigen Entwicklungen und die nicht überprüften Versprechungen hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit.”
Und weiter aus der Pressemitteilung:
“Allein mit der neuen gemeinsamen Gesundheits-App „Vivy“ von 13 gesetzlichen und zwei privaten Krankenversicherungen sollen ca. 13,5 Millionen Kunden zukünftig verstärkt Gesundheitsservices übers Handy abrufen können.Prof. Dr. Hartmut Pohl, Sprecher des GI-Präsidiumsarbeitskreises „Datenschutz und IT-Sicherheit“ weist auf die Risiken der neuen Apps hin: „Die angebotenen Funktionen mögen tatsächlich funktionieren. Die entscheidendere Frage bei dem Abruf von Gesundheitsdaten (elektronische Patientenakte) ist aber, wer liest Befunde, Blutwerte, Medikationspläne, Impfpässe und Röntgenaufnahmennoch mit und noch schlimmer, an wen werden Daten versandt und wer kann die Gesundheitsdaten verändern?“ (Quelle siehe Link)
Und im Ergebnis:
“Durch die Gesundheits-Apps entstehen insgesamt für die höchst schützenswerten medizinischen Daten der Versicherten unkalkulierbare Risiken weil Handys und Tablets grundsätzlich nur ein geringes Sicherheitsniveau erlauben.” (Quelle siehe Link)
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Gestern, am 01.12.2010, hat der Bundesgerichtshof (Az: I ZR 55/08) die Klage gegen die Betreiber der Internetseite 2te Zahnarztmeinung abgewiesen. Laut Presseberichten ging es in dem Verfahren um die Frage, ob auf der Seite 2te-zahnarztmeinung.de Patienten den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes einstellen und durch andere Zahnärzte bewerten lassen dürfen. Die auf der Plattform vertretenen […]
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