Warum?
Gute und sinnvolle Produkte setzen sich am Markt allein durch. Wenn mir was zu vertretbarem Preis und Aufwand die Arbeit erleichtert – her damit.
Die Einführung einer von Bürokraten ersonnenen, mit dem Workflow in der Praxis schwer zu vereinbarenden und mit Pseudoargumenten (“Doppeluntersuchungen!”; pdf via NAV) vermarkteten Bananensoft- und Hardware muss wohl durch strenge gesetzliche Auflagen mit Strafzahlungen herbeigezwungen werden. Ohne mich.
TI heißt “Telematik-Infrastruktur”. Auf der Homepage der gematik steht:
“Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ist eines der größten IT-Projekte Europas. Das Ziel ist die Optimierung der Gesundheitsversorgung von 70 Millionen Menschen. Teil dieses ehrgeizigen und anspruchsvollen Projekts zu sein, ist ein wesentlicher Teil des Selbstverständnisses und der Motivation der rund 300 hoch qualifizierten Mitarbeiter der gematik.”
Und:
“Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure und Institutionen des Gesundheitswesens miteinander und ermöglicht dadurch einen organisationsübergreifenden Datenaustausch innerhalb des Gesundheitswesens.”
Klingt verlockend.
Vorläufig schließe ích meine Praxis trotzdem nicht an dieses System an – auch wenn wenn ich damit gegen das Gesetz verstoße. Dafür werde ich nach §291 SGB 5 Abs. 2b mit Honorarabzug bestraft: ich kann nämlich ohne Anschluss keinen Versichertenstammdatenabgleich machen.
Warum werde ich zum Gesetzesbrecher?
“Meine Praxis bleibt bis auf weiteres TI-frei” vollständig lesen