Freie Ärzteschaft: Ein Patientendatenschutz-Gesetz, das die Patientendaten nicht schützt

Vertraulichkeit und Schutz der Patientendaten bei der elektronischen Patientenakte? Schön wär’s! Nach Einschätzung der Freien Ärzteschaft (FÄ) ist bei der elektronischen Patientenakte – kurz ePA genannt – nichts sicher. „Vertraulichkeit, Integrität und Datensicherheit entsprechen nicht dem Sicherheitsprofil ‚hoch‘, was aber bei Medizindaten gefordert ist“, sagte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder am Freitag in Hamburg. Darüber sollte der Name des neuen „Patientendatenschutz-Gesetzes“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht hinwegtäuschen.

Statt überzeugende und sichere digitale Lösungen für die Kommunikation im Gesundheitswesen anzubieten, präsentiere Spahn eine ePA aus der Hand der Krankenkassen, bei der über Handy-Apps alle Krankheitsdaten künftig zentral bei IT-Firmen gespeichert werden sollen. „Ärztinnen und Ärzte können durch dieses Gesetz gezwungen werden, eine medizinisch mehr als fragwürdige Akte zu befüllen“, erläutert Lüder. „Diese ePA ist unsicher, unzuverlässig und die Bearbeitung raubt den Ärzten wertvolle Zeit, die eigentlich für die Behandlung der Patienten benötigt wird.“

 

 

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Wahnsinnswoche 2020:05

In dieser Woche 162 Patientenkontakte und 12 Terminausfälle. Bis Ende April bin ich ausgebucht. Kurzfristige Folgetermine habe ich also nicht im Angebot.


Moralität (ist) in der Regel im Interesse der nicht-moralischen Menschen und moralische Menschen (werden) eher ausgenutzt, ausgebeutet und unterdrückt.”

Sorgner, S.L.: Transhumanismus: “Die gefährlichste Idee der Welt”!?, Herder: Freiburg 2016


Sexuelle Enthemmung bei Therapie mit Aripiprazol. Kennen Sie das auch? Ist hier noch nicht berichtet worden.


Anruferin: ob ich auch Borderline-Patientinnen behandeln würde?

Ich: warum sollte ich das nicht?

Anruferin: für die meisten Psychiater sei das ein Ausschlusskriterium.

WTF?


Im Patientendatenschutzgesetzentwurf steht in §346:

(4) Für Leistungen nach Absatz 2 erhalten die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer und Einrichtungen sowie Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2021 über einen Zeitraum von 12 Monaten einen einmaligen Vergütungszuschlag je Erstbefüllung in Höhe von zehn Euro.

Ihr macht Witze, oder?


(Man könnte) eine Absicht des Gesetzgebers vermuten, dass er die Daten der Versicherten paternalistisch durch Verschlüsselung zu schützen versucht, während er sich gegenüber der dazu gehörenden Bildung passiv verhält und es aktiv verhindert, dass Versicherte sich als Urheber*innen und Eigentümer*innen der durch sie eingestellten Daten ausweisen können.

Digitale Signatur und Telematikinfrastruktur @ matthias-gloeckner.de


Letzten Montag kam der Honorarbescheid der KVNO für das dritte Quartal 2019. Weil ich mich nicht an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen habe, hat man mir einen niedrigen vierstelligen Betrag als Strafzahlung abgezogen. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und dazu die Vorlage des Medi-Verbundes genutzt.


patientenrechte-datenschutz.de hat meine Überlegungen zur Telematik-Infrastruktur geteilt.


Soulfood: Gang Of Four – To Hell With Poverty (aus Gründen)

Die ganze Playlist: Soulfood@youtube