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Hah!
Dass in der Schweiz auch vernünftige Urteile gefällt werden, zeigt heute das Bundesgericht. Es geht um die Umgehung des Selbstdispensations-Verbotes einiger Ärzte, die den Patienten die Medikamente via die Versandapotheke “Zur Rose” gleich nach Hause liefern lassen und für die “Vermittlung” der Patienten Geld kassieren – ich habe darüber berichtet im Post Diese Rose stinkt! Das … … Weiterlesen →
Er ist sehr beschäftigt
Die Patientin (um die 50) kommt mit Rezept für Beruhigungsmittel, Patientin: „Ich hätte gerne 3 Packungen“. Pharmama: „Tut mir leid, aber der Arzt hat nur eine Packung aufgeschrieben. Zu 10 Stück. Das ist auch kein Dauerrezept.“ Patientin: „Ich brauche aber mehr davon.“ Pharmama: „Ich könnte den Arzt anrufen und fragen, ob ich mehr abgeben darf, […]