Das ist etwas, das sogar im Gesetz festgeschrieben ist: Art. 41 Abs. 1 KVG garantiert den Versicherten ausdrücklich die freie Wahl des Leistungserbringers, und dazu gehört auch Ihre Apotheke. Der Patient kann also wählen, wo er seine Medikamente beziehen will (SD-Arzt, Apotheke, Versandapotheke). Nur … und ich spreche aus eigener Erfahrung: es ist noch schwierig […]