Related Posts
Hungrige Gesundheits-Apps: Android verordnet Appetitzügler
Viele Apps fordern ein mehr oder weniger umfangreiches Bündel von Berechtigungen für den Zugriff auf Daten des Nutzers, auf Gerätefunktionen oder Sensoren des Smartphones. Ob sich diese tatsächlich aus dem Funktionsumfang der jeweiligen App erklären lassen, bleibt dabei häufig unklar. Das schafft Unbehagen bei Verbrauchern und politische Verantwortlichen. Bisher mussten Android-Nutzer die Berechtigungen einer App immer als ganzes Paket akzeptieren und im Zweifel unliebsame Berechtigungen als „Kröte“ schlucken, wenn sie eine App unbedingt nutzen wollten. Alternativ stand nur der Weg offen, eine App komplett vom Smartphone zu entfernen.
Mit Android 6.0, das unter dem Namen Marshmallow vermarktet wird, soll sich das nun grundlegend ändern. Google integriert dazu eine „On-The-Fly“-Zugriffsverwaltung: Was heißt das?
Nutzer können einer App beim Installieren Berechtigungen einzeln erteilen oder auch nach der Installation wieder entziehen.
Insgesamt lassen sich zukünftig acht Berechtigungsarten steuern:
- Telefonfunktion
- SMS
- Kalender
- Kamera
- Mikrofon
- Kontakte
- Standort
- Sensoren
Das neue System kann dazu beitragen, die Transparenz für Verbraucher zu verbessern: Entzieht der Nutzer einer App eine bestimmte Berechtigung, sieht er direkt, welche Funktionen nicht mehr nutzbar sind. Sind diese Funktionen dem Nutzer wichtig, kann er die erforderlichen Berechtigungen wieder erteilen. Braucht er sie ohnehin nicht, kann er darauf verzichten und damit seine Privatsphäre besser schützen.
Wie relevant das Thema insbesondere für Nutzer von Gesundheits-Apps ist, zeigen die Ergebnisse des aktuellen Screenings von Diabetes-Apps 10/2015: Von den 44 deutschsprachigen, kostenlosen Diabetes-Apps in Google Play kommen lediglich 20 Prozent ohne spezielle Berechtigungen aus. Beim Großteil der untersuchten Diabetes-Apps muss der Anwender weitreichende Zugriffsrechte einräumen, um diese Apps nutzen zu können. Ob der App-Anbieter verantwortungsvoll mit diesem Vertrauensvorschuss umgeht, bleibt weitgehend im Dunkeln, denn lediglich 14 Prozent dieser Apps informieren den Nutzer darüber mit einer Datenschutzerklärung.
Quelle:
Kein Bedauern
Wenn der Kunde, der bei der Assura versichert ist (Nein, das tönt zu passiv, ‚der sich bei der Assura versichert hat’ wäre korrekter) sich beim abholen der Medikamente – die er wegen seiner Krankenkasse in der Apotheke selbst bezahlen muss – beklagt: „Das ist aber ganz schön teuer!“ … Da habe ich in diesem Fall kein […]