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Unnötige Telefonanrufe
Notiz vom Vortag: ‘Der Arzt hat Coversum verschrieben. Haben Herrn Unsicher das Generikum angeboten. Der hat gesagt, wir sollen erst beim Arzt anrufen, ob das für ihn ok ist.’
Oh, *Seufz*. Ich darf als Apothekerin in der Schweiz Medikamente durch ihre Generika ersetzen. Dafür brauche ICH nicht die Einwilligung vom Arzt – nur das Einverständnis des Patienten. Der Arzt kann – wenn er einen Ersatz absolut ausschliessen möchte auf das Rezept schreiben: „Sic!“ oder „aus medizinischen Gründen nicht substituieren!“. Ich brauche ihm also deswegen nicht anzurufen. Aber … wenn der Patient das will …
„Hallo hier ist Pharmama aus der Apotheke. Ich habe eine Frage an den Arzt. Er hat Herrn … Coversum verschrieben. Herr Unsicher will wissen, ob das auch für den Arzt okay ist, dass wir das mit dem Generikum austauschen.“
Praxisassistentin: „Wirklich? Das wird ihn nerven.“
Pharmama: „Kann ich mir vorstellen. Es war der ausdrückliche Wunsch von Herrn Unsicher dass wir nachfragen.“
Praxisassistentin: „Na dann. Moment. …
Er sagt, sie dürfen das jederzeit austauschen. Nachfragen ist nicht nötig.“
Pharmama: „Ich weiss. Bitte Entschuldigen sie die Störung!“
Nun, zumindest wird der Arzt, falls der Patient auf die Idee kommt nachzufragen, ob sie wirklich von uns angefragt wurden positiv darauf antworten 🙂
Zumindest in dem Sinn, dass wir angefragt haben …