Zusammenschluss von Praxen: so können Sie Miete sparen
Die Kosten bei niedergelassenen Ärzte für Praxisräume sind in der Regel sehr hoch und steigen gegenwärtig zunehmend an. Das lässt sich häufig auch nicht zufriedenstellend durch einen Zuwachs an Privatpatienten oder generelle Einsparmöglichkeiten anderer Art ausgleichen. Eine mögliche Alternative der Eindämmung von Kosten besteht hier in einem Zusammenschluss von Praxen. Die Miete macht dadurch nur noch 50 Prozent der sonstigen Kosten für diesen Posten aus und kann entsprechend erheblich zu einer umfassenden und langfristigen finanziellen Entlastung beitragen.
Hohe Kosten bei Praxismietverträgen
Ärzte sind beim Unterhalt Ihrer Praxen mit sehr hohen Kosten konfrontiert. Die Beträge für die Miete der Räumlichkeiten sind dabei einer der finanziell umfangreichsten Aspekte bei der Niederlassung. Hier reicht es meist nicht, sich mit dem günstigsten Objekt zufriedenzugeben. Meist haben Ärzte eine bestimmte Wunschlage innerhalb ihrer Stadt, die nicht nur Ihren eigenen räumlichen Bedürfnissen entgegenkommt, sondern gleichermaßen weitgehend das für die Praxis gewünschte Klientel bestimmt. Die Zielgruppe muss sich vor Ort wiederfinden, an dem die entsprechenden Praxisräume angemietet werden. Die jeweilige Lage ist gleichzeitig immer auch das Aushängeschild für die Praxis.
Gerade in den großen Ballungsräumen sind die Kosten für Praxismieten häufig sehr erheblich. Die Praxen werden mit einem Gewerbemietvertrag vermietet und unterliegen somit nicht dem örtlichen Mietspiegel. Vielfach wird eine Staffelmiete vereinbart und auch die Kündigungsregelungen sind komplizierter als bei einem regulären Wohnmietvertrag. Entsprechend sinnvoll ist es, bereits vor dem Abschließen eines Mietvertrags grundlegend über die Möglichkeit von geteilten Kosten nachzudenken.
Praxen zusammenlegen und Mietkosten reduzieren
Die gemeinsame Nutzung einer Praxis macht sich in monetärer Hinsicht nicht nur bei den dadurch halbierten Kosten für die Miete bemerkbar. Auch die Einrichtung der Praxis lässt sich, wenn gewünscht, gemeinschaftlich nutzen. Das Zusammenlegen einer Praxis kann in noch leeren Räumlichkeiten erfolgen, die gemeinsam nach den jeweiligen Bedarfen eingerichtet werden. Einen voll ausgestatteten Praxisraum mieten ist hingegen ebenfalls eine lohnenswerte Option.
Der Zusammenschluss von Praxen bietet insgesamt eine wirtschaftliche Alternative zur häufig noch klassischen Einzelpraxis. Dabei ist die Verbindung der beiden Arztpraxen lediglich lose, da jeder Arzt individuelle Leistungen erbringt und diese auch separat abrechnet. Eine getrennt geführte Praxis, die in gemeinsam genutzten Räumen stattfindet, muss demnach auch nicht vom Zulassungsausschuss gesondert genehmigt werden. Eine einfache Mitteilung an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist hierbei ausreichend.
Umfangreiche Vorteile
Der Zusammenschluss von Praxen bietet in der Gesamtheit verschiedene Vorteile, die deutlich über das Einsparen der bestehenden Mietkosten hinausgehen.
Die drei wichtigsten Punkte hierbei sind:
– eigenständiges Handeln als Arzt bei einer gemeinsam genutzten Infrastruktur
– bei Bedarf und gleicher Fachrichtung gemeinsame Mitarbeitende möglich
– Option der gegenseitigen Vertretung zu Urlaubszeiten
Wer nicht bereits vorab mit einer Kollegin oder einem Kollegen zusammen eine Praxisgemeinschaft startet und die entsprechenden Räumlichkeiten miteinander auswählt und ausstattet, kann auch in eine bereits bestehende Praxisgemeinschaft einsteigen. Auf der Internetpräsenz der Kassenärztlichen Vereinigung besteht für Ärzte die Möglichkeit, sich nach geeigneten Kooperationsangeboten umzusehen.