Befristete Arbeitsverhältnisse enden normalerweise mit Ablauf des Befristungsdatums. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber den oder die Arbeitnehmer:in auch über das Befristungsdatum hinaus einfach weiter arbeiten lässt. In dem Fall gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, das Arbeitsverhältnis ist damit entfristet (§ 15 Abs. 6 TzBfG). Wie verhält es sich, wenn […]
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