Das E-Rezept ist ab 01. Januar 2024 Standard in der Arzneimittelversorgung – es ist vorgeschrieben und ersetzt das rosafarbene Kassenrezept. Mit dem E-Rezept werden apothekenpflichtige Medikamente digital verordnet.
Ausgestellte Rezepte können Sie in der Regel erst am Folgetag einlösen.
Hilfsmittel, wie bspw. Blutzuckerteststreifen oder Lanzetten, sowie Betäubungsmittel müssen weiterhin auf einem Rezept verordnet werden.
Das Einlesen der Gesundheitskarte innerhalb des aktuellen Quartals ist auch weiterhin notwendig.
Wie können Sie das E-Rezept erhalten?
1. Mit der E-Rezept App
Sie benötigen dafür ein NFC-fähiges Smartphone (ab Version Android 7, iOs 15), eine
NFC-fähige Gesundheitskarte (sechsstellige Zugangsnummer auf der Gesundheitskarte) sowie einen zusätzlichen Pin. Die Gesundheitskarte sowie Pin können Sie bei der Krankenkasse beantragen – auch direkt aus der E-Rezept-App heraus. Alternativ können Sie sich mit der App Ihrer Krankenkasse in der E-Rezept-App anmelden.
Hier geht’s direkt zur App:
Google/Android PlayStore
Apple Store
Huawei AppGallery
2. Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte
Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.
3. In dringenden Ausnahmefällen als Papierausdruck
Der darauf gedruckte QR-Code wird von der Apotheke ausgelesen und das gewünschte Medikament ausgehändigt.
Der Artikel E-Rezept statt rosa Kassenrezept stammt von Blog der praxis westend Berlin.