Der Fernsehsender ARTE widmet sich eine Woche lang dem Thema Ernährung. Gleich zwei TV-Tipps gibt es für den morgigen Donnerstag:
Wie Essen auf die Gene schlägt
Die Filmemacher Frank Papenbroock und Peter Moers machen sich auf die Suche nach den "guten" und den "bösen" Stoffen in unserer Nahrung und beschreiben, wie durch sie Gene einfach an- und […]
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Österreichische Klinik zahlte für illegale…
In Österreich braucht es immer etwas länger. So hat die Tiroler Landeskrankenanstalten (TILAK) jetzt erst bemerkt, dass sie für die illegalen Stammzell-Behandlungen an der Uniklinik Innsbruck 1,2 Millionen Euro gezahlt hat. Zwei Professoren versprachen Patienten, die an Harninkontinenz leiden, Heilung, und machten die Patienten zu Probanden in nicht angemeldeten und von der Ethikkommission geprüften Studien. Die TILAK, ein Unternehmen der öffentlichen Hand, hatte über Jahre die Behandlung bezahlt.
Der Skandal hatte auch international für Aufmerksamkeit gesorgt.
Eine Schadensersatzklage eines Ex-Patient gegen die TILAK hatte den Fall ins Rollen gebracht. Schon beim Prozess im April 2008 wurde deutlich, dass die Studien nicht mit der entsprechenden Sorgfalt durchgeführt worden sind und es zu Unregelmässigkeitej kam. Die TILAK hatte daher schon 2006 die Finanzierung der Zellherstellung für die Therapie eingestellt. Nun fühlt sich das Unternehmen selber getäuscht, dabei hatten sich die Verantwortlichen auf die Versprechungen der ehrenwerten Herren Professoren verlassen:
Übrigens wäre ein ähnlicher Fall in Deutschland so nicht denkbar und auch Krankenkassen hätten wohl nicht für die unerprobte Stammzelltherapie gezahlt. Nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG § 8 Abs. 1 Satz 2) können bei Patienten, die im Rahmen einer klinischen Studie behandelt werden, nur die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden. Versicherte haben in klinischen Studien nur dann einen Leistungsanspruch
und die Krankenkassen eine Leistungspflicht, wenn eine medizinische Behandlung indiziert ist und eine Behandlung auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnissen erfolgt. Die reinen Forschungskosten bzw. ein forschungsbedingter Mehraufwand in der Krankenversorgung können und dürfen nicht von der GKV entgolten werden.
Einmal ist keinmal – oder etwa doch?
Heute habe ich einen verständlich aufbereiteten Happen aus der Welt der Wissenschaft für Sie – gerade recht zur Vorweihnachtszeit und zur Zeit des Schlemmens und Genießens. Die Aussicht auf das Fest und seine Genüsse möchte ich Ihnen natürlich nicht madig machen. Doch zeigt die Studie, dass es sich trotz der vielleicht aufkommenden Einwände der Verwandtschaft […]
50-50
Tom Daschle, ehemaliger U.S. Senator und Ex-Kandidat für den Gesundheitsminister-Posten in Obamas Regierung, schätzt in einem Interview die Chancen für die Verabschiedung einer umfassenden Gesundheitsreform in diesem Jahr.