Ab heute 18 Uhr ist es in NRW soweit: Die Reform des Kassenärztlichen Notdienst tritt in Kraft und bringt kräftige Veränderungen in die medizinische Landschaft in Nordrhein-Westfalen.
Aber fangen wir von vorne an:
Gemäß den Vertrages der Hausärzte mit dem Kassenärztlichen Verband sind die niedergelassenen Ärzte dazu verpflichtet, ausserhalb der Öffnungszeiten der Hausärzte einen so genannten Kassenärztlichen Notfalldienst aufrecht zu erhalten. Bisher war es immer so, dass dieser stadt- beziehungsweise kreisweit organisiert wurde und verschieden ausgeprägt vorhanden war. Oftmals waren die Telefonnummern von Stadt zu Stadt und von Kreis zu Kreis verschieden und die Dienste unterschieden sich in ihrer Qualität jedes Mal.
Ab dem 01. Februar 2011, Punkt 18 Uhr tritt deshalb eine gravierende Reform des Kassenärztlichen Notfalldienstes in Kraft.
Eine der Veränderungen ist die zentrale Organisation des Notfalldienstes. Demnächst sind die Notfallpraxen zentraler, in größeren Räumen angeordnet und immer in einem Krankenhaus untergebracht. Dies soll die Reibungsverluste, welche bisher öfters aufgetreten sind, minimieren. So soll demnächst der diensthabende Hausarzt umgehend an seinen wenige Räume weiter sitzenden Krankenhauskollegen überweisen können.
Nichtsdestotrotz rückt der Notdienst ggf. auch zu seinen Patienten aus. Während dies bisher in der Regel auf eigene Kosten und alleine stattfand, so werden nun den Ärzte spezielle Fahrer zur Seite gestellt. So sollen sich die Ärzte nur noch ausschliesslich auf ihre medizinischen Pflichten konzentrieren können. Zumindest bei uns im Kreis, ich meine auch landesweit, werden die Fahrer von der Johanniter Unfallhilfe e.V. gestellt.
Eine weitere zentrale Neuheit wird auch die Disponierung und Kommunikation mit den kassenärztlichen Notfalldiensten sein. So werden die vielen verschiedenen Nummer ersetzt durch eine zentrale, kostenpflichtige Rufnummer für ganz NRW.
Diese Nummer lautet:
0180 50 44 100
( 14ct/min aus dem deutschen Festnetz, max. 42 ct/min aus dem Mobilnetz)
Bei dieser Nummer erhält man Auskunft über den Ort der nächsten, zuständigen Notfallpraxis und weitere wichtige Informationen.
Erreichbar ist der kassenärztliche Notfalldienst außerhalb der Praxiszeiten an allen Werktagen und am Wochenende: werktags von 18 Uhr bis 8 Uhr des nächsten Tages; Mittwoch- und Freitagnachmittag von 13 Uhr bis 8 Uhr des nächsten Tages, samstags, sonntags sowie an Feiertagen von 8 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages.
Ausserdem erreicht man über die neue Nummer fachgebundene ärztliche Notfalldienste, wie zum Beispiel den HNO-Arzt, den Augenarzt und weitere Fachrichtungen.
GANZ WICHTIG!
Was man unbedingt beachten muss, ist dass der kassenärztliche Notfalldienst in keinem Fall den Einsatz des Rettungsdienstes ersetzt.
Der Rettungsdienst ist Aufgabe des Kreises und der kreisfreien Städte und zuständig in lebensbedrohlichen Situationen, Notfällen und schweren Erkrankungen. Ihn erreicht man über den allgemeinen, kostenfreien Notruf 112.
Der kassenärztliche Notdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Notarzt des Rettungsdienstes, dem Rettungsarzt. Der Rettungsarzt/Notarzt ist Teil des Rettungsdienstes und nicht für hausärztliche Konsultationen gedacht.
Der kassenärztliche Notfalldienst ist als Ersatz des Hausarztes ausserhalb dessen Öffnungszeiten gedacht.
Bei lebensbedrohlichen Zuständen, Unfällen, Verletzungen und/oder schweren Erkrankungen wählen sie weiterhin die 112 und fordern den Rettungsdienst an.
Bei Konsultationen aufgrund leichter Krankheiten, Erkältungen oder Sachen, bei denen sie sonst auch den Hausarzt aufsuchen würden, wählen sie die 01805044100 und konsultieren den kassenärztlichen Notdienst.
Bei Fragen und Wünschen nach weiteren Informationen wenden sie sich einfach an ihren Hausarzt, der über weitergehende Informationen zur Reform verfügt.