Erst kürzlich hat sich erneut ein Gericht mit den Aufklärungspflichten des Arztes vor einer Operation beschäftigt (OLG Frankfurt, Urt. 16.11.2010, Az. 8 U 88/10) und wieder einmal darauf hingewiesen, dass nicht in jedem Fall auf die Möglichkeit, dass der Patient … Weiterlesen
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Die Röntgenassistentin und ihr Berufskreis vor 50 Jahren (1)
Unbestritten ist das “Lehrbuch der röntgendiagnostischen Einstelltechnik: Begründet von Marianne Zimmer-Brossy” auch heute noch ein Standardwerk, das in keiner Radiologische Abteilung fehlen sollte. Mittlerweile liegt die 6. überarbeitete Ausgabe vor. Diese unterscheidet sich natürlich in vielen Punkten mit dem Inhalt der Erstauflage, die 1960 erschien. Die Älteren unter uns werden diese erste Ausgabe möglicherweise noch besitzen oder sich vielleicht an das erste Kapitel dieser Ausgabe erinnern. Vielleicht liegt das Werk ja auch noch in irgendeiner verstaubten Ecke in der Röntgenabteilung herum. Es lohnt sich jedenfalls nochmals einen Blick hineinzuwerfen. Vor allem das besagte erste Kapitel gibt einen guten Einblick in das Berufsbild der technischen “Röntgenassistentin” der damaligen Zeit. Und das war zu dieser Zeit ein reiner Frauenberuf.
21.01.2015: Frontal 21: "Nutzlos und teuer – Die elektronische Gesundheitskarte"
„Der Datenschutz nicht zu garantieren, die Kosten
unüberschaubar und der Nutzen für die Versicherten bisher gegen Null – das politische
Prestige-Projekt elektronische Gesundheitskarte ein einziges Debakel.“ Zu
diesem Fazit kommen die Redakteure von Frontal 21 in ihrem Beitrag zur eGK vom
20. Januar 2015 (ZDF).
Wir freuen uns über diesen kritischen und ausführlichen Beitrag in einem viel beachteten Format.
Tabuthema Sterbegeldversicherung
Ab dem Jahr 2004 war das bisher übliche “Sterbegeld„ der Krankenkassen endgültig Vergangenheit. Eine Zuwendung beim Todesfall eines mitversicherten Familienmitgliedes wird nicht mehr gezahlt. Beerdigungskosten sind nun (fast) reine Privatsache.
Dabei laufen schon für schlichte Bestattungen je nach Region und Gemeinde schnell hohe vierstellige Beträge auf. Im Extremfall müssen Angehörige sich sogar hoch verschulden, um eine Bestattung zu finanzieren.
Ersatzweise wird von Versicherungsinstituten eine Sterbegeldversicherung angeboten, die dazu dient, die Kosten der Bestattung zu decken. Je nach Abschlußalter und -betrag ist eine solche Versicherung bereits für Monatsbeiträge vonunter 10 Euro abzuschließen.
Trotzdem lohnt es sich, zu überlegen, für wen diese Versicherung eigentlich Sinn macht und welche Alternativen es gibt.
Alte, kranke Menschen ohne finanzielle Rücklagen können mit der Sterbegeldversicherung dafür sorgen, dass Ehepartner oder Kinder nicht mit den hohen Bestattungskosten konfrontiert werden. Je später im Leben man die Sterbegeldversicherung allerdings abschließt, desto höher sind die Beiträge. An den jeweils erbberechtigten Angehörigen wird jedoch im Todesfall immer die volle Versicherungsleistung ausbezahlt, unabhängig von der Laufzeit der Versicherung. Der Betrag ist naturgemäß um ein vielfaches höher als ein über Jahre hinweg mühsam zusammengetragenes Sparguthaben.
Der Versicherte kann mittlerweile auch zwischen einer einfachen Sterbegeldversicherung und den sogenannten “Bestattungsvorsorge-Tarifen„ wählen: Letztere werden im Todesfall vollständig an ein Bestattungsunternehmen ausgezahlt, das die Beerdigung auf vertraglich festgelegte Weise durchführt.
Alleinstehende, die zwar wenig Geld, aber keine Erben oder Nachkommen haben, brauchen sich auch nicht zu sorgen, dass ihr letzter Weg ihre Angehörigen belastet. In diesen Fällen muss die jeweilige Kommune innerhalb der Bundesrepublik für die Kosten geradestehen.
Wer ohnehin finanziell gut versorgt ist, braucht über eine Sterbegeldversicherung nicht nachzudenken.
Wer noch jung und fit ist, sollte eher über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken. Auch die ist bereits ab unter 10 Euro monatlich zu haben, je nach Versicherungssumme, Abschlussalter und Laufzeit. Damit können vom Todesfall betroffene Partner oder Kinder mit einem relativ hohen Auszahlungsbetrag versorgt werden. Auch Kombinationsmodelle, beispielsweise mit Beitragsrückerstattung im Überlebensfall werden mittlerweile angeboten.