Vertragspartner, dies ist wohl mit das mächtigste Schlagwort heutzutage im Gesundheitswesen. Ist Ihre Apotheke oder das Sanitätshaus kein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse, dann bekommen Sie auch nicht das rezeptierte Hilfsmitteli oder die Verbrauchsmaterialien. Ziel ist sicherlich, dass man eben so wirtschaftlicher arbeiten kann. Der Vertragspartner kann billiger sein Produkt anbieten und sichert sich so aber auch einen gesicherten Absatz, da die Krankenkasse ihm den Auftrag für die Versorgung gibt. Klingt gut, Problem ist eben nur, ob dann auch immer die Qualität gesichert ist. Denn wer verbilligt, sprich mit einem Dumpingpreis sein Produkt anbietet, muss eben woanders Abstriche machen, zum Beispiel beim Service.
Eine weitere Idee hierzu ist, dies Modell auf Kliniken auszuweiten, um Kosten im Gesundheitswesen zu sparen:
Krankenkassen sollen ihren Versicherten die Kosten nur für Kliniken erstatten, mit denen sie Verträge haben, und diese bekommen nur Häuser mit sehr guten Behandlungsergebnissen. aus: Die Idee von “Selektiv-Verträgen” lässt Kliniken zittern. Das GKV-Netzwerk. 20.02.2011
Mit dem letzten Satz könnte es eine qualitätsichernde Idee sein, aber was ist, wenn Sie einen medizinischen Notfall haben und müssen akut mit den Rettungswagen in die Klinik. Scannt dann der Rettungsassistent erst ihre Versichertenkarte ein, eben wie in der Apotheke das Rezept, und fährt sie dann in die “richtige” Klinik mit Vertrag? Aber was ist, wenn diese überfüllt ist, alle Intensivbetten belegt sind? Müssen Sie dann die Behandlung selbst tragen, wenn der Rettungswagen sie in eine andere Klinik fahren muss, die kein Vertragspartner ist? Fragen über Fragen …