Entscheidenes Urteil über Arzneilmittelinformationen im Internet

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor einigen Tagen ein brisantes Urteil verkündet. In einem mehrere Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen den beiden Pharmaunternehmen Merck Sharp & Dohme und Merckle.

MSD Sharp & Dohme hatte im vorliegenden Fall Abbildungen seiner Arzneimittel Vioxx (nicht mehr erhältlich), Fosamax und Singulair sowie die dazu gehörigen Indikationen und Gebrauchsinformationen frei zugänglich ins Internet gestellt. Der Mitbewerber Merckle hatte darin einen Verstoß gegen das sowohl im deutschen als auch im europäischen Recht verankerte Werbeverbot für Rx-Arzneimittel (Verschreibungspflichtige) gesehen und den Konkurrenten geklagt.

Die Grundlage für die Entscheidung des EuGH ist in vielfacher Hinsicht ein Meilenstein auf diesem Gebiet. So heisst es in der Urteilsbegründung unter anderem, dass  ”die Verbreitung der Umhüllung und der Packungsbeilage des Arzneimittels im Internet unter bestimmten Umständen geeignet sein, eine uninformierte Selbstmedikation eines Patienten zu verhindern, der diese Packungsbeilage verloren hat.”

Dieses Judikat entspricht auch dem Ziel von Diagnosia eine neutrale und vor allem verifizierte Informationsquelle für Patientinnen und Patienten anzubieten. Der Nutzen für mündige und informierte Patienten von aktuellen Gebrauchsinformationen im Internet ist in jedem Fall größer als etwaige Foren oder Blogs von subjektiven Meinungsmachern.

EUGH C 316.09 Rx Beipackzettel

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