BSG-Urteil zur Bearbeitung eines Antrags

Die Behindertenhilfe zeigt sich als ein merkwürdiges Sozialsystem, wenn eine Person für die Bearbeitung eines Antrags vors Bundessozialgericht ziehen muss. Wir kennen dies Thema. Wir gingen vor wenigen Jahren zu einer solchen „koordinierenten“ Behörde mit unserem Anliegen. Das Intensivkind brauchte für die Kitai eine zweite Sitzschale. Die Sachbearbeiterin sollte für die Finanzierung alle möglichen Kostenträger anfragen. Doch beschränkte sich ihr Aktionsradius auf eine Nichtklärung. Erst als wir eine Mitarbeiterin der Behindertenhilfe vom Land Thüringen einschalteten, einigten sich die Kostenträger. Zumindest soweit, dass sie dies Hilfsmitteli bezahlten.

Ich bin gespannt, ob dieses Urteil es leisten wird, dass die verschiedenen Behörden mehr zusammenarbeiten werden.

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