Patienten können durchatmen, laut Urteil vom 28.11.2008 , Az: 2 K 5507/04 Finanzgericht Berlin – Brandenburg, können Kosten für Zahnersatz sobald diese eine gewisse Grenze übersteigen steuerlich geltend gemacht werden. Ein Patient bekam von seiner 14.000€ Behandlung nur 2500€ erstattet, und wollte die restlichen 11500€ steuerlich geltend machen. Bis auf 2500€ wurde abgelehnt. Er klagte und gewann. Er argumentierte, dass es sich nicht allein um eine ästhetische Versorgung, sondern in erster Linie um eine medizinisch anerkannte Behandlungsmethode, die das funktionelle Kauen wieder herstelle und den Abbau des Kieferknochens verhindere, handelt.
Man setzt diesen Betrag als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung an.
Natürlich hängt dies auch von Faktoren Gehalt, verheiratet und Kindern ab.
Vielleicht können sich nun mehr Patienten den Traum von gutem Zahnersatz erfüllen.