Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) scheint die “Gesundheitskarte” dadurch verhindern zu wollen, indem es den Praxisbetrieb lahmlegt, denn: es verfügte, dass die Kartenlesegeräte nur in einer kontrollierten Einsatzumgebung aufgestellt werden dürfen, in der sie nicht länger als 30 Minuten unbeaufsichtigt sind.
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