Die Zähne gesund und schön zu erhalten, ist den Bundesbürgern trotz Krise wichtig. Man spart lieber bei Reisen oder anderem Eigentum. Laut einer Umfrage ist jeder fünfte Deutsche (22%) bereit, Geld für seine Zahngesundheit und die Verschönerung der Zähne auszugeben. Die Bereitschaft, in andere medizinische Behandlungen zu investieren, ist bedeutend geringer. 18 % der Befragten sind bereit, für eine Schönheitsoperation Geld auszugeben. Lediglich 12% der Probanden wollten Geld für allgemeinmedizinische Leistungen ausgeben. Die Werte liegen ca. 4 % über dem Niveau von 1999. Dem zu Folge sieht es für Zahnärzte und Zahntechniker besser aus, als in anderen Branchen. Somit kristallisiert sich der Stellenwert der Zähne deutlich heraus.
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Reanimation mit Musik
Wir alle kennen das: Eine Reanimation ist am laufen und der vernünftige Rhythmus der Herzmassage will nicht so richtig aufkommen. Idealerweise würden Notärzte und Rettungsdienstler nun ein Metronom benötigen oder eine Musikanlage. Diese Diskussion hatten wir schon mal vor einem Jahr (siehe Krangewarefahrer). Damals war “Stayin´alive” wohl der ideale Rea-Song. Alter Hut! “Nellie the Elephant” […]
Artikel von: Monsterdoc
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erprobungsstudien an Begleitgremium übergeben
Zur weiteren Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen wird in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Die Studien wurden heute dem Begleitgremium übergeben. Dazu sagt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Studien geben wichtige Hinweise für die weiteren Gesetzesarbeiten. Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir weiter Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an der neuen Begutachtungsrichtlinie zu beginnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel ist und bleibt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 einzuführen und umzusetzen.“ Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit dem Abschluss der beiden Studien und deren ausführlicher Beratung in dem Begleitgremium, sind die fachlichen Vorarbeiten abgeschlossen und der Gesetzentwurf kann jetzt zügig kommen. Auf Basis des angekündigten Kabinettsbeschlusses gehen dann die konkreten Arbeiten an der praktischen Umsetzung des politischen Vorhabens in die nächste Runde.“ Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wurde. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt. Die parallel dazu stattfindende „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ sollte Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen. Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMAS, des BMFSFJ, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören. Die Studien werden nun durch das Begleitgremium geprüft und im Anschluss daran veröffentlicht. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Ausbildungsreform darf keine negative Sogwirkung entfalten
Der Verwaltungsrat begrüßt das Ziel der Bundesregierung, mit der Neuordnung der Pflegeausbildung die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen. Gleichzeitig ist er der Überzeugung, dass sich die ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen in der Pflege insbesondere im Umgang mit der steigenden Anzahl Pflegebedürftiger auch in der Weiterentwicklung des Pflegeberufs niederschlagen müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die bisher drei getrennten Ausbildungen Kinder-, Gesundheitskrankenpflege sowie die Altenpflege zu einer generalistischen Ausbildung und einem gemeinsamen Berufsbild zusammengefasst werden. Im Kontext der jüngeren und anstehenden Pflegegesetzgebung muss sich die Ausbildungsreform streng an dem Ziel messen lassen, dass in Zukunft eine hochwertige Pflege mit ausreichend Fachkräften gewährleistet ist. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Gesetzgebung keinen Sog in die Krankenpflege zu Lasten der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege auslöst. Wesentlich für die zukünftige Qualität der Pflege sind die Ausbildungsinhalte. Sie müssen sicherstellen, dass übergreifende Pflegekompetenzen vermittelt, aber gleichzeitig spezielle Ausbildungsinhalte nicht verlorengehen oder vernachlässigt werden. Der Verwaltungsrat hält es für zwingend, die bisher lediglich in Form von Eckpunkten vorliegenden Ausbildungsinhalte so auszugestalten, dass dem Fachkräftebedarf in allen Bereichen der Pflege ohne Abstriche bei der Pflegequalität Rechnung getragen wird. Diese konkreten Festlegungen sollten vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vorliegen und transparent fachlich unter Einbeziehung der Altenpflege und Kinderkrankenpflege diskutiert werden. Aus Sicht der sozialen Pflegeversicherung ist es keinesfalls hinnehmbar, dass es zu einem Fachkräftemangel insbesondere im Bereich der Altenpflege kommen kann. Die vorgesehene zusätzliche primärqualifizierende Hochschulausbildung soll zu einem attraktiven Berufsfeld beitragen und soll die Fachkräftebasis unterstützen. Eine übermäßige Akademisierung ohne versorgungspolitischen Bezug zur Pflegepraxis wird abgelehnt. Positiv hervorzuheben ist der beabsichtigte Wegfall des Schulgeldes als Zugangshürde für den Pflegeberuf. Keinesfalls hinnehmbar ist die vorgesehene Finanzierungssystematik, mit der sich die Bundesländer weiter aus ihrer originären finanziellen Verantwortung im Bildungsbereich entziehen. Strikt abgelehnt wird die erneut erkennbare Tendenz der Quersubventionierung staatlicher Aufgaben, wie die Finanzierung der Schulkosten, durch die Sozialversicherungsträger. Der Verwaltungsrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Finanzierung so zu organisieren, dass die Länder im Rahmen der geltenden Rechtssystematik vollumfänglich an den Kosten der schulischen Ausbildung, wie dies auch bei den Berufsschulen der Fall ist, beteiligt werden. Eine ungerechtfertigte finanzielle Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie der Pflegebedürftigen muss zwingend vermieden werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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